Ich habe eine Frage:
Mein Mann ist Vollzeit berufstätig (Steuerklasse 3),
ich Teilzeit (25 Std. auf Steuerklasse 5) beide Kinder laufen auf seiner Steuerkarte.
Ich bin wieder schwanger. In 5 Monaten kommt das Kind.
Ist ein Steuerklassenwechsel vorher sinnvoll, so das beide 4 nehmen, oder gar ich 3 und er 5?
Dann steigt doch entsprechend mein netto und das Elterngeld dürfte mehr werden, oder ist das ein Irrglaube? Kann mein Mann im Anschluß zurücktauschen, oder geht das nicht??? wer kann mir helfen?
Die Überlegungen dazu sind richtig. es ist allerdings schon ganz schön spät, da ja nur das EInkommen vor dem Mutterschutz zählt (außer bei Beamten)! Man müsste ausrechnen, wieviel Monate das sind und ob es sich lohnt.
EIn Rücktausch funktioniert evtl. in 2011 nicht mehr, aber spätestens zum Januar 2012 kann dieser dann erfolgen.
Hallo Schnupe31,
zunächst mal JA, ein Steuerklassenwechsel ist jederzeit möglich und auch rechtens. Es gibt Rechner im Internet mit denen man ausrechnen lassen kann ob sich ein Steuerklassenwechsel bezüglich des Elterngeldes lohnt (einfach mal über Goggle suchen).
Meistens lohnt es sich schon die Steuerklasse zu wechseln. Ob es für die 5 Monate noch viel zu „gewinnen“ gibt kommt auf den Verdienst von Ihnen und Ihrem Mann an. Wenn, dann müßten Sie schon die Steuerklassen tauschen.
Im Prinzip könnten Sie die Steuerklassen monatlich tauschen. Kostet aber was und ist auch mit viel Rennerei verbunden. Den Arbeitgeber dürfte das hin und her auch nicht so gefallen. Aber sobald Sie im Mutterschutz sind kann Ihr Mann die Steuerklasse 3 wieder eintragen lassen.
Wir hatten uns das damals auch überlegt, jedoch hätten wir lediglich insgesamt 100 EUR mehr bekommen. Dafür hätte mein Mann über fast 1 Jahr weniger verdient. Um das alles zu überbrücken nur um am Ende der Elternzeit 100 € mehr zu haben war uns dann doch zu viel Aufwand. Und wir sprechen hier von 7 Monaten und zwei Normalo-Verdienern.
Rechnet es einfach mal im Internet aus. Dort findet Ihr auch Elterngeldrechner. Vielleicht gibt es in eurem Bundesland auch Zuschüsse die zusätzlich beantragt werden könnten und das Leben etwas vereinfachen.
Ich wünsche alles Gute
Gruß Lore
mensch, da staune ich aber… vielen dank erst mal für die infos… ;.) ich rechne mal gleich los. glaube tatsächlich es könnte sich lohnen, gut das der muschu nicht eingerechnet wird, dass wußte ich natürlich nicht, daher muss ich nun mal genau rechnen…
danke erstmal 1000 fach.
Hallo,
es ist Ihnen frei gestellt, die Steuerklasse zu wechseln. Einmal pro Jahr ist das problemlos möglich. Sie werden dann wie sie schon vermuten mehr Elterngeld beziehen. Bedenken Sie aber, dass sie durch die Kombination 4/4 monatlich mehr Steuern zu zahlen haben, also zunächst weniger Bargeld in der Haushaltskasse finden. Am Jahresende können sie dann die Steuern über den Lohnsteuerjahresausgelich zurück bekommen. Herzlichen Gruß und alles Gute, SAM