Steuerklassenwechsel für ein Jahr ?

Beantragt man den Wechsel der Steuerklassen bei Verheirateten im November 2017 für 2018 (von 4/4 auf 5/3), gilt das dann auch für 2019, 2020 usw. oder wird das wie bei Wechsel zu 4 + Faktor wieder rückgängig gemacht?

Du darfst einmal pro Jahr wechseln. Dein Wechsel war in 2017, also darfst du einmal im Jahr 2018 wieder wechseln, dann wieder einmal in 2019 usw. Die Besteuerung kannst du im Übrigen über die Einkommensteuer wieder richtig stellen, wozu du bei der Steuerklassenkombination III/V auch verpflichtet bist.

Vielen Dank für die Antwort. Mir ist schon klar, dass man einmal pro Jahr wechseln kann.
Bleibt aber die Steuerklassenkombination 3/5 (ohne Antrag) auch für 2019 und 2020 bestehen? Das weiß ist nicht.

Bei „vier +Faktor“ wird das (ohne Antrag) ja wieder automatisch auf 4/4 geändert.
Habe mich vielelicht falsch ausgedrückt :wink: