Komme gerade von der steuerberaterin und bin noch so sauer…arghhhh…Wir bekommen im September ein Kind. Leider konnte mir diese Frau keinerlei kompetente Auskunnft darüber geben, wie wir uns bezügich Steuerklasse usw. verhalten soll. Meine Frage: Ist es möglich, bzw. günstig, zum Datum der ersten Elterngeldzahlung die Klassen zu wechseln? Momentan ist es so:
Mein Mann u ich haben 4/4, bei de ca. 1500 € nettoverdienst. ich würde dann für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Unsere Idee ist nun folglich, dass er die 3 nimmt und ich die 5. Die Steuerfrau hat dann nach einigem überlegen gesagt, dass das nicht geht. Man darf da in dieser zeit nicht wechseln. Das kann ich mir aber kaum vorstellen. Kann mir jemand weiterhelfen? Müssen wir bei unserem Verdienst dann evt. mit Nachzahlungen rechnen?
Vielen Dank schonmal
LG
Hallo,
Bitte wechseln Sie sofort die Steuerklasse (Können Sie beim Finanzamt machen; Einfach anrufen und Termin abmachen).
aber beachten Sie aufgrund der Elterngeldzahlung kann es zu Steuernachzahlungen kommen, da das Elterngeld den persönlichen Steuersatz (Stichwort zum googlen: Progressionsvorbehalt) erhöht.
Hallo Ja.ne,
ich bin natürlich nicht schlauer als die Steuerberaterin, will aber dennoch versuchen, Dir einige Hinweise zu geben, obwohl ich micht mit dem Elterngeld noch beschäftigt habe.
Nach meinem Kentnisstand berechnet sich das Elterngeld am dem letzten Nettogehalt ( wahrscheinlich Durchschnitt über mehrere Monate ).
Hierzu findest Du bestimmt etwas im Internet unter „Berechnung Elterngeld“.
Wenn meine Grundüberlegung nicht falsch ist, wäre es sinnvoll, sofort die Steuerklasse zu ändern:
Ehefrau = III
Ehemann = V
Deine Überlegung:
Ehefrau = V
Ehemann = III
kann ich nicht nachvollziehen.
Dies ist jederzeit möglich und muß dem FA auch nicht begründet werden ( im Zweifel: bevorstehende Gehaltserhöhung ).
So erhälst Du als werdende Mutter mtl. netto mehr ausgezahlt.
Wenn ihr in der Steuererklärung noch weitere Abzüge geltend macht, die über die normalen Werbungskosten Arbeitnehmer und deren Versicherungen hinausgehen, sollte man auch die Eintragung eines Steuerfreibetrages ( dann natürlich bei Dir zu 100 % ) überlegen.
All dies führt zu einer „künstliche“ Erhöhung Deines Nettoeinkommens, wobei dieses bei Deinem Ehemann entsprechend zurückgeht.
Aber ich muß auch leider darauf hinweisen, daß diese Gestaltungsmöglichkeiten bestimmt auch der Gestzgeber berücksichtigt hat.
Aber wenn Du im Internet etwas über „Berechnung Elterngeld“ nachgelesen hast, wirst Du die richtigen Schlüsse ziehen.
Aber nochmals die Information: Steuerklassenänderungen sind jederzeit möglich ( immer glütig ab dem Folgemonat ); aber der Arbeitgeber und die Zahlstelle Elterngeld müssen natürlich informiert werden.
Für Ergänzungen stehe ich gerne zur Verfügung:
Bitte mit klarem Betreff !!!
Und noch einen Hinweis:
Es kann durchaus Sinn machen, durch die Wahl der Steuerklassen vorübergehend ein höheres Einkommen netto zu erzielen; man muß sich natürlich darüber im klaren sein, daß es dann keine Steuererstattung sondern evtl. eine Stuernachzahlung gibt.
MfG
Stefan Seidel
Das ist ja eine „richtige Fachberaterin“
Selbstverständlich können sie jederzeit die Steuerklasse wechseln.Ich würde in ihrer Situation schon vorher in 3 für ihren Mann und in 5 für sie wechseln.Beim Lohnsteuerjahresausgleich hebt sich das zu viel gezahlte Geld von einem Partner dann wieder auf.Unter Umständen ist bei 3/5 mit einem Guthaben vom Finanzamt zu rechnen.Vorher beim Finanzamt für ihren Mann die 3 und für sie die 5 eintragen lassen,oder villeicht macht das auf verlangen auch das Lohnbüro.
Märchenstunde gibt es immer wieder bei den sogenannten Beratern.Meistens ist ihr Rat nicht das geld wert was man dafür zahlen soll.Manchmal habe ich den Eindruck gewonnen das diese berater im Sinne des Finanzamts arbeiten aber nicht für den Beratungssuchenden.Gruß schnuggi1521
Hallo,
Natürlich können Sie die Steuerklasse wechseln,es ist 1 mal im Jahr erlaubt.
Ich rate ihnen auch zu der 3+5 Steuerklasse.
Wechseln Sie auch ihre Steuerberaterin,die ist ja nicht fähig für jemanden
eine Steuerrückzahlung zu holen, kommt mir vor als würde Sie für das Finanzamt : und sich selbst nur arbeiten.
Ich schreibe ihnen nur mal ein paar Sachen was jeder absetzen kann,damit Sie einen Vergleich ziehen können, ob das ihre Steuerberaterin gemacht hat.
Beispiele: Kapital,Lebens,Unfall ,Rechtschutzvers, Haftpflichtvers. KFZ-Vers.,
Arztkosten, Krankenhausaufenthalt, Praxisgebühren, Zuzahluing von Medikamenten, Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz,
Nebenkostenabrechnung ihrer Wohnung.
Fahrten zur Arbeit(einfache KM)
Gewerkschaftsbeiträge .
Computer falls Sie in teilweise für ihre Arbeit benötigen.
Beiträge an Vereine oder Spenden.
Pauschalbetrag für Arbeitskleidung.
Bei einem Umzug kann man einen Pauschalbetrag absetzen,der ist höher als die vorhandenen Rechnungen.
Hoffe es hilft ihnen etwas weiter.
Viele Grüße
monika61