Hallo,
nach der derzeitigen Rechtslage kommt nur die Steuerklasse I in Betracht.
Eine steuerliche Zusammenveranlagung sieht das Einkommensteuerrecht nur für Ehegatten vor. Danach können Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden ( BFH vom 26.01.2006 ).Das Ehegattensplitting gilt als die letzte Bastion, die zu kippen wäre.
Da jedoch das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen ( z. B. zur Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer, Familienzuschlag bei Beamten ) immer mehr eine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft sieht, wäre es denkbar, dass auch diese letzte Bastion kippt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diesbezüglich zwei Verfassungsbeschwerden anhängig.
Also einfach mal einen Antrag auf Steuerklassenwechsel (III / V ) beim Finanzamt stellen.
Das Finanzgericht Köln hat in einem Fall das Finanzamt verpflichtet die Steuerklassen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu ändern (FG Köln von 07.12.2011 - 4 V 2831/11)
Gruss