Hallo!
folgende Situation: beide Lebenspartner arbeiten. Der eine Partner ist Ausländer (Norweger), hat einen ausländischen Arbeitgeber und arbeitet auch im Ausland, der andere arbeitet regulär in Deutschland. Beide haben in Deutschland ihren (gemeinsamen) Wohnsitz angemeldet.
Nach der Hochzeit können sie die Steuerklasse wechseln.
Der Partner, der in D wohnt, kann theoretisch von dem Wechsel in Steuerklasse 3 profitieren. Wenn dies so auf der Steuerkarte beantragt und eingetragen wird. Ist das so richtig? Oder macht es einen Unterschied, dass der Ausländer nicht in D arbeitet und letztenendes muss dieser Partner doch weiter an die 50% Steuern zahlen?
DANKE!
Servus,
beide sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und durch die Heirat ergibt sich die Möglichkeit der Zusammenveranlagung. Die bringt dann einen relativen Vorteil, wenn die Höhe der Gehälter sehr unterschiedlich ist. Je näher die Gehälter beieinander liegen, desto kleiner der Vorteil der Zusammenveranlagung.
Die Lohnsteuerklassen haben auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer überhaupt keinen Einfluss. Sie wirken sich bloß in einigen anderen Zusammenhängen aus, wo sinnloserweise das Nettogehalt zur Berechnung irgendwelcher anderen Größen (Arbeitslosengeld und sowas) herangezogen wird.
Im gegebenen Fall kann Klasse III/V einen kleinen Zinsgewinn bringen, andererseits auch leicht zu einer mehr oder weniger dicken Nachzahlung bei der Veranlagung führen. Ist also bloß sinnvoll, wenn man im Haushalt eine ziemlich gute Liquiditätsplanung hat.
Der große Nachteil von III/V ist, daß man mit dieser Kombination nur um zich Ecken rum wissen kann, wer eigentlich wie viel zur gemeinsamen Kasse beiträgt. Meine Schwägerin ist nach vielen Jahren Ehe und vielen fruchtlosen Diskussionen des Themas unbeirrbar der Ansicht, sie würde seit der Eheschließung höher besteuert…
Schöne Grüße
MM