Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Hallo ihr wwwler/innen,

nehmen wir mal an, dass der Mann einer Familie für zwei Monate nach dem 1. Lebensjahr des 1. Kindes Elternzeit nimmt und in dieser Zeit das Elterngeld bekommt. Gleichzeitig fängt die Frau wieder an zu arbeiten - reduziert.

Macht es dann Sinn, dass diese Familie in dieser Zeit die Lohnsteuerklassen von Mann (M) und Frau (F) (von M:3 zu F:5 auf M:5 und F:3) ändern lässt und danach wieder zurück oder ist das sch…egal, weil beim Lohnsteuerjahresausgleich alles zusammen berücksichtigt wird und daher (außer evtl. Zinsen) keinen Unterschied macht???

Kann es vielleicht sogar Sinn machen, einen Steuerberater zu nehmen? Und wenn ja, wie hoch sind da die Gebühren (so ungefähr).

LG
Stefan

Macht es dann Sinn, dass diese Familie in dieser Zeit die
Lohnsteuerklassen von Mann (M) und Frau (F) (von M:3 zu F:5
auf M:5 und F:3) ändern lässt und danach wieder zurück oder
ist das sch…egal, weil beim Lohnsteuerjahresausgleich alles
zusammen berücksichtigt wird und daher (außer evtl. Zinsen)
keinen Unterschied macht???

Es ist so. Alles was bei der lohnsteuer zu viel bezalt wurde, wird dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet. Also nur Zinsnachteil

Kann es vielleicht sogar Sinn machen, einen Steuerberater zu
nehmen? Und wenn ja, wie hoch sind da die Gebühren (so
ungefähr).

Wenn die fiktive Person das bisher zufriedenstellend hinbekommen hat, denke ich dass das auch zukünftig klaüüen wird. Das Elterngeld ist nur eine Zahl die ins Formular eingetragen werden muss.

Gruß

Jörg