nehmen wir mal an, dass der Mann einer Familie für zwei Monate nach dem 1. Lebensjahr des 1. Kindes Elternzeit nimmt und in dieser Zeit das Elterngeld bekommt. Gleichzeitig fängt die Frau wieder an zu arbeiten - reduziert.
Macht es dann Sinn, dass diese Familie in dieser Zeit die Lohnsteuerklassen von Mann (M) und Frau (F) (von M:3 zu F:5 auf M:5 und F:3) ändern lässt und danach wieder zurück oder ist das sch…egal, weil beim Lohnsteuerjahresausgleich alles zusammen berücksichtigt wird und daher (außer evtl. Zinsen) keinen Unterschied macht???
Kann es vielleicht sogar Sinn machen, einen Steuerberater zu nehmen? Und wenn ja, wie hoch sind da die Gebühren (so ungefähr).
Macht es dann Sinn, dass diese Familie in dieser Zeit die
Lohnsteuerklassen von Mann (M) und Frau (F) (von M:3 zu F:5
auf M:5 und F:3) ändern lässt und danach wieder zurück oder
Ist für die monatliche Liquidität sinnvoll.
oder ist das sch…egal, weil beim Lohnsteuerjahresausgleich alles
zusammen berücksichtigt wird und daher (außer evtl. Zinsen)
keinen Unterschied macht???
So gesehen auch egal. Im Rahmen der Steuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich kommt Alles in einen Topf und wird dann nach der Splittingtabelle besteuert.
Kann es vielleicht sogar Sinn machen, einen Steuerberater zu
nehmen?
Weiss nicht, ich hab keinen. Vielleicht die Frage ins Steuerbrett verschieben (lassen)