… Ist nach Eheschließung eine nachträgliche Berechnung mit Erhöhung der Lohnersatzzahlungen möglich?
Zum Verständnis der Frage muss ich den Fall genauer erläutern:
Mann und Frau planen die Hochzeit im Laufe des Jahres 2011. Sie wissen, dass Sie die Steuerklassen wechseln werden, der Mann als derzeitiger Alleinverdiener Stkl. 3, die Frau Stkl. 5. Dementsprechend gehen Sie fest davon aus, dass Sie nachträglich für das ganze Jahr 2011 die Stkl. 3 für das Einkommen des Ehemanns geltend machen können.
Fiktiv gehen wir davon aus, der Mann hat ein monatliches Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit von 6.000 Euro brutto. Bei Stkl. 3 anstelle bisher Stkl. 1 gäbe es netto ca. 500 Euro mehr (hier geht es jetzt nicht um den genauen Betrag, sondern dass es deutlich mehr ist).
Der Mann wurde im Juni krank bis in 2012 hinein, d.h. ab Anfang August entfiel die Lohnfortzahlung und die Lohnersatzzahlung setzte ein.
Der Mann bezog Krankengeld und zusätzlich einen Ausgleichsbetrag vom Arbeitgeber, der sicherstellt, dass in Summe die Lohnersatzzahlungen fast dem bisherigen Nettogehalt entsprechen (zur Vereinfachung sagen wir hier zu 100% entsprechen).
Bezugsgröße dieser Berechnung ist also das Netto zur Zeit der Stkl. 1 !
Im Oktober folgte die Hochzeit und der Wechsel in Stkl. 3. Die Lohnersatzleistungen änderten sich richtigerweise nicht, da diese sich ja stets auf das letzte Netto beziehen.
Also jetzt die Frage: nachträglich lässt sich ein höheres Netto steuerlich nur für die ersten 7 Monate geltend machen, für die folgenden Monate gab es ja keine entsprechend hohen steuerpflichtigen Einnahmen.
Jetzt möchte der Ehemann das nachträglich angehobene Netto der ersten 7 Monate als Basis für die folgenden 5 Monate geltend machen, denn in den erwarteten Einnahmen des Ehepaares fehlen nun ca. 5 Monate x 500 Euro = 2.500 Euro. Die Lohnersatzleister, insbesondere den Arbeitgeber (das Krankengeld war ja schon Maximum wg. Beitragsbemessungsgrenze) kann ich nicht belangen, oder? Die haben schließlich ganz normal berechnet, was zu zahlen ist.
Kann ich es in der Steuerklärung als Minderverdienst/besondere Belastung/Krankenkosten o.ä. geltend machen?
Ich weiß, viel zu lesen - aber ich wollte möglichst wenig Unklarheiten über den vorliegenden Fall offen lassen. Für Eure Mühe im Voraus vielen Dank.
Aber durch die Abgabe einer Steuererklärung, werden die steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres ermittelt. Es spielt also keine Rolle in welchem Monat Sie eine Steuerklasse hatten, oder wie hoch der Verdienst war.
Die mtl. Lohnsteuerzahlung ist nur eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Diese Vorauszahlung wird durch die Wahl der Steuerklasse beeinflusst. Die Jahresschuld bleibt für verheiratete gleich (unabhängig der Steuerklassenwahl).
Ich möchte es mit fiktiven Zahlen konkretisieren. Das tatsächliche Gesamtnetto wäre in dem beschriebenen Beispiel wie folgt:
Monate Jan-Jul: 3.500,- /Monat Netto-Arbeitsentgelt
Monate Aug-Dez: 3.500,- /Monat Lohnersatz, weil Basis das letzte gezahlte Netto ist.
Wg. der späteren Hochzeit werden effektiv die ersten 7 Monate durch den nachträglichen Steuerausgleich hochgesetzt auf 4.000,-/Monat. Soviel ist klar (wie gesagt Zahlen nur beispielhaft). Auch dass es um eine Jahressteuerschuld geht, ist klar - aber nur das Herunterbrechen auf dem Monat verdeutlicht das Problem.
Die steuerliche Behandlung ist somit unabhängig vom Zeitpunkt der Hochzeit. Es hätte genauso gut im Januar geheiratet werden können. Der Ehemann hätte dann aber schon bei den monatlichen Zahlungen 4.000,- erhalten, nicht erst durch den nachträglichen Ausgleich. Hieraus entsteht in gewisser Weise eine „Ungerechtigkeit“:
Denn das hätte zur Folge gehabt, dass auch die Monate Aug-Dez 4.000,- gezahlt worden wären, weil das letzte GEZAHLTE Netto eben 4.000,- und nicht 3.500,- gewesen wären.
Da Ehemann und Ehefrau VOR DER KRANKHEIT davon ausgingen, 4.000,- monatlich nachträglich effektiv geltend machen zu können (weil der Zeitpunkt der Heirat innerhalb eines Jahres eben STEUERLICH egal ist und niemand mit der langen Krankheit rechnen konnte), entstand die Schieflage von einem Minus von 500,- für die Monate Aug-Dez.
Die Frage ist, ob man durch die Krankheit nun quasi einfach (doppelt) Pech gehabt hat, oder ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt, in gleicher oder anderer Weise wie für die ersten 7 Monate auch für die letzten 5 Monate nachträglich effektiv ein höheres Netto zu erzielen.
Hallo,
der Steuerberater wusste nicht einmal, dass vom Krankengeld SV-Beiträge abgeführt werden. So richtig vertraue ich seiner Meinung speziell bei DIESER Fragestellung daher nicht. Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.
Dir ebenso ein schönes Wochenende,
cubito
ihr geschildertes Problem ist mir nun klar. M.E. aber kein steuerliches Problem, sondern eine Frage, wie sich Lohnersatzleistungen berechnen. Sie sollten dazu einen Experten befragen.