Steuerklassenwechsel während/nach Mutterschutz

Hallo zusammen,

ich und meine (frischgebackene) Frau haben vor wenigen Wochen Nachwuchs bekommen und auch geheiratet. Unsere Steuerklassen haben wir noch nicht geändert. Die Frage ist, ob wir die Änderung auf 3 und 5 (meine Frau wird 1 Jahr nicht arbeiten) jetzt schon vornehmen sollten, oder erst nach der Mutterschutzfrist, weil sie aktuell ja noch genauso viel bekommt, wie zum Zeitpunkt, als sie noch gearbeitet hat.

Wenn wir jetzt schon auf 3 und 5 ändern, müssen wir sicherlich mit einer Steuernachzahlung am Ende des Jahres rechnen, oder?

Hallo
Da kann ich dir nicht weiterhelfen.
benutze doch einmal einen Steuerrechner im Internet, dann kann man im Vorfeld schon sehen was das bringt.

Gruß
Andreas

Das mutterschaftsgeld unterliegt dem progressionsvorbehalt! Nachzahlung wird es auf jeden fall geben. Das ist jetzt die frage ist, wo die Grenze ist. Kann man ohne konkrete Werte nicht bewerten. Reicht euer Geld zum leben aus, dann keine Steuerklasse wechseln bzw. erst für 2013!

Hallo…und sorry…bin kein Steuerexperte

Hallo Emerson, auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: ja, das führt zu einer Nachzahlung!
Herzlichen Gruß Jan van Dieken

Hallo,

also lohnsteuermäßig bin ich leider nicht so fit.
Wenn ihr eure Steuerklassen nicht umändert, müsst ihr beide für 2012 eine Steuererklärung abgeben.
Normalerweise ist man als Verheiratete günstiger dran bei der Versteuerung als Ledige.
Konnte dir schon jmd anderst hier weiterhelfen?

MfG

Hallo,

deine Anfrage beinhaltet bereits die Lösung.
Wenn du auf Steuerklasse 3/5 wechseltst, hast du
jeden Monat mehr Geld netto, allerdings musst du dann
natürlich bedenken, dass du auf alle Fälle eine Steuererklärung abgeben musst.

Von der Überlegung her ist die Sache einfach, benötigst
du das „mehr“ Geld jetzt oder erst später.
Du zahlst immer die gleiche Steuer, nur mit dem Unterschied dass du einmal vielleicht Steuern nachzahlen musst, dieses Geld aber im Voraus bereits bekommen hast oder du am Anfang zuviel Steuern zahlst und diese Steuer mit deiner Steuererklärung wieder zurückbekommst.
Ist also Jacke wie Hose, ich persönlich würde jetzt die
Steuerklassen 3/5 nehmen und mehr Geld netto im Monat zur Verfügung haben. Keiner weiß, was in einem Jahr oder noch später ist.

Grüße von Holzbein

Hallo,

sofort ändern bringt auch sofort mehr nettoeinkommen.

mfg ignaz

Hallo,

Die Frage ist, ob wir die
Änderung auf 3 und 5 (meine Frau wird 1 Jahr nicht arbeiten)
jetzt schon vornehmen sollten, oder erst nach der
Mutterschutzfrist, weil sie aktuell ja noch genauso viel
bekommt, wie zum Zeitpunkt, als sie noch gearbeitet hat.

Wenn wir jetzt schon auf 3 und 5 ändern, müssen wir sicherlich
mit einer Steuernachzahlung am Ende des Jahres rechnen, oder?

Das kann man so pauschal nicht beantworten, ohne die Beträge zu kennen. Je größer der Unterschied des Brutto-Einkommens ist, desto eher lohnt sich der Wechsel auf 3/5 anstelle 4/4. Dazu müsste man die Frage „Nachzahlung“ ermitteln.

Ich würde mal die Auswirkungen zunächst auf die Lohnesteuer mit dem Lohnsteuerrechner
http://www.brutto-netto-rechner.info/gehalt/lohnsteu… ermitteln.

Dann mit dem Einkommensteuerrechner http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechne… die Einkommensteuer ermitteln.

Dann habt Ihr die Beträge

  1. Lohnsteuer bei 4/4,
  2. Lohnsteuer bei 3/5 und
  3. Einkommensteuer

und könnt grob abschätzen, wie das mit der Nachzahlung aussieht, wobei die Einkommensteuer ja ggf. noch von div. Abzugsposten beeinflusst wird.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo,

erstmal Glückwunsch zum Nachwuchs. :smile:

Ohne konkrete Werte ist ein solche Frage immer schwer zu beantworten. Auch fehlt die Angabe, ob Deine Frau nach Ende der Mutterschutzfrist wieder arbeiten geht oder Elternzeit nimmt.

Sofern Deine Frau direkt wieder arbeiten geht kommt es wirklich auf die Höhe eurer Einkommen an, welche Steuerklassenkombination die günstigste ist. Ich lese die Fragestellung so, dass ihr beide aktuell noch in Steuerklasse 1 seid, insoweit sollte ein Steuerklassenwechsel, gleich ob 4/4 oder 3/5, wegen des Splittingvorteils grundsätzlich günstiger sein. Wie bereits geschrieben wurde, ist bei 3/5 aber in jedem Fall eine Steuererklärung abzugeben, denn hier kommt es regelmäßig zu Steuernachzahlungen.

Wenn Deine Frau Elternzeit nimmt, dürfte Dein Gehalt erheblich über dem ihren liegen, so wäre die Wahl 3/5 grundsätzlich die günstigere. Ob es zu einer Nachzahlung kommt, kommt auf den Einzelfall an. Denn der Lohnsteuerabzug bei Deiner Frau wurde in den ersten Monaten unter der Prämisse einer volljährigen Beschäftigung angekommen. Da ihr Lohn in der zweiten Jahreshälfte aber null betragen würde, war der zu Grunde gelegte Steuersatz beim Lohnsteuerabzug zu hoch. Entgegen wirkt wieder der Progressionsvorbehalt von Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

Um die abschließende Lösung für euren Einzelfall zu finden, bedarf es also weiterer Angaben und Überlegungen.

Viele Grüße…

Hallo,

bei einem Wechsel in Steuerklasse 3 und 5 ist sicher mit einer Nachzahlung zu rechnen, wenn Elterngeld gezahlt wird. Hat derjenige in Klasse 5 überhaupt keine Einkünfte, könnte es sich einigermaßen ausgehen.

Was das günstigste ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Im Rahmen der Jahreserklärung wird eh alles wieder glatt gezogen, von daher geht es nur um den liquiditätsvorteil unterjährig.

Gruß

keine Ahnung. STB oder FA fragen.
Daniela