Hallo, z.Zt. hat mein Mann - arbeitslos - Steuerklasse
5 und ich (Pensionärin mit weit höherem Gehalt)Steuer-
klasse 3. Falls er wieder Arbeit finden würde, möchte ich
die Steuerklassen auf 4/4 ändern, damit er mehr netto
überwiesen bekommt.
Da am Ende die Steuerschuld gleich bleibt, könnte uns
eigentlich kein finanzieller Nachteil entstehen, oder?
Gibt es irgendwelche Fallstricke?
Danke für Antworten, Wanda
Hallo Wanda!
Ich beantworte die Frage allgemein gehalten: Fallstricke gibt es keine, die Steuer berechnet sich rein nach dem Einkommen, egal ob der Lohnsteuerabzug nach Steuerklassen 3/5 oder 4/4 vorgenommen wurde. Insofern bleibt die Steuerbelastung in beiden Fällen zwingend gleich. Das einzige, was zu beachten wäre ist, dass es bei einem Steuerklassenwechsel eventuell zu einer Steuernachzahlung kommen könnte. Es ist aber zu beachten, dass derjenige Ehegatte, der vorher Steuerklasse 3 hatte, bei Steuerklasse 4 weniger netto im Monat hat.
Ich hoffe, geholfen zu haben!
Gruß,
rosaSchaf
Das haben Sie - herzlichen Dank! Wanda