Hallo,
mal angenommen:
Jemand zieht aus seiner Heimatstadt aus Arbeitsgründen weg. Er meldet sich auch hauptwohnsitzlich um. Nunmehr muss er aber bei der Pflege eines Familienabgehörigen helfen und bekommt daher die Möglichkeit vom Arbeitgeber, jede zweite Woche aus der Heimatstadt zu arbeiten. Dies nimmt die Person wahr und nimmt sich in der Heimatstadt eine Wohnung. Kann er die Kosten für die Heimfahrten, die Einrichtung des Arbeitszimmer und die Kosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen? Spielt es dabei eine Rolle, welche Wohnung Hauptwohnsitz und welche Nebenwohnsitz wird?
Gruß
JW59