Steuerl. Absetzung häusl. Arbeitszimmer

Hallo!
Angenommen, jemand, der seine berufliche Tätigkeit ausschließlich zu Hause ausübt, z.B. ein Schriftsteller o.ä., hat in seinem Haus einen abgeschlossenen Bereich mit eigenem Eingang, Klingel, Briefkasten, bestehend aus Arbeitszimmer, Bibliothek (also ein Zimmer für Bücher, Fachliteratur, gesammelte Recherche etc., Sitzgelegenheit für Besucher, Kaffeemaschine), Bad & Diele.

Kann diese Person den gesamten Bereich von der Steuer absetzen oder nur das eigentliche Arbeitszimmer?

Gruß,
Eva

Eingang, Klingel, Briefkasten, bestehend aus Arbeitszimmer,
Bibliothek (also ein Zimmer für Bücher, Fachliteratur,
gesammelte Recherche etc., Sitzgelegenheit für Besucher,
Kaffeemaschine), Bad & Diele.

Kann diese Person den gesamten Bereich von der Steuer absetzen
oder nur das eigentliche Arbeitszimmer?

wenn 100% betriebliche nutzung, dann steht einem unbegrenzten abzug dieser kosten auch nichts im wege.

das ganze nennt sich dann betriebsstätte und wird ggf. sogar betriebsvermögen.

sicher gehen kann man immer mit dem hinweis auf ein schild an der tür und entsprechendem publikumsverkehr,

gruß inder

sicher gehen kann man immer mit dem hinweis auf ein schild an
der tür und entsprechendem publikumsverkehr,

Schild an der Tür vorhanden, aber Publikumsverkehr ist nicht ganz so häufig. Schriftsteller und auch Übersetzer (Literatur) werkeln m.E. meistens allein herum. Seit E-Mail, Skype etc. kommen auch Redakteur und Lektor wahrscheinlich nur noch selten persönlich vorbei :frowning:

Gruß,
Eva

Hallo Eva,

seit sich bei den Finanzbehörden das Qualitätsmanagement ausgebreitet hat, kommen auch Finanzbeamte in so einem Fall eher selten vorbei, sondern prüfen lieber auf Distanz, ob bei einem Beruf, der üblicherweise ohne oder mit ganz geringem Publikumsverkehr verbunden ist, die Ausstattung einer Betriebsstätte mit Kaffeemaschine, Mikrowelle und Sitzgarnitur plausibel betrieblich veranlasst ist oder nicht. Ob Clive Barker im Zweifelsfall bestätigen wird, dass er Vertragsverhandlungen grundsätzlich nur unter Begleitung von Eifeler Apfelkuchen führt und schon auch gerne mal auf der Sitzecke im Schlafsack nächtigt, sei dahingestellt.

Das Lästige ist dann, dass bei solchem „Mischaufwand“ nicht bloß die offensichtlich nicht betriebliche Ausstattung, sondern die gesamten geltend gemachten Raumkosten „durchfallen“ und nur noch die unmittelbar betrieblich genutzten Arbeitsmittel als Betriebsausgaben eine Rolle spielen.

Moral: Eine weggelassene Sitzecke kann ein ganzes Übersetzerkontor für die Betriebsausgaben retten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo!
Du bestätigst meine Zweifel. Freunde und ich werden beim nächsten Treffen diesen hypothetischen Fall weiter diskutieren.

Gruß,
Eva