Steuerl. Abzug Rechtskosten

Hallo,
im vorliegenden Fall ist eine Klage gegen die Krankenversicherung (Beitragssache)
anhängig. Frage dazu:
Sind die im Jahr 2010 entstandenen Prozeßkosten einkommensteuerlich abzugsfähig und wo?

Nein.
Prozesskosten sind nur als WK abziehbar, soweit sie im Zusammenhang mit Einnahmen stehen.
Anderweitige Rechtskosten sind Kosten der Lebensführung §12 EStG.

Nachfrage: wer klagt?
Hi !

Klagt hier ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer?

Welchen Bezug hat die Klage zu einer Einkunfs-/Gewinnerzielungsabsicht?

Da es um eine Beitrags- und nicht um eine Leistungsklage handelt, dürfte ein Ansatz bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG = Krankheits-/Gesundheitsaufwand) wohl ausscheiden?

BARUL76