Steuerl. Aspekte eines Nebenwohnsitzes

Hallo www-Gemeinde,

als ich kuerzlich bei meinen Eltern ausgezogen bin und mich
in meiner neuen Heimatstadt als Einwohner angemeldet habe,
hat mir die Dame vom Amt vorgeschlagen, ich solle die Adresse
meiner Eltern als Nebenwohnsitz behalten (da ich ohnehin oefters
mal wochenends nach Hause fahre) - das wuerden die meisten
Leute so machen.

Auf meine Frage, welche steuerlichen Auswirkungen das denn
gegenueber einem alleinigen Wohnsitz in der neuen Stadt haette,
konnte oder wollte sie mir jedoch keinerlei Auskunft geben.

Wer kann mir da mit ein paar Infos weiterhelfen? Vielen Dank!

Christian

hallo christian,

als ich kuerzlich bei meinen Eltern ausgezogen bin und mich
in meiner neuen Heimatstadt als Einwohner angemeldet habe,
hat mir die Dame vom Amt vorgeschlagen, ich solle die Adresse
meiner Eltern als Nebenwohnsitz behalten (da ich ohnehin
oefters
mal wochenends nach Hause fahre) - das wuerden die meisten
Leute so machen.

die dame vom amt hat dich auf deine melderechtlichen rechten und pflichten hingewiesen. ob mit der notwendigen ausführlichkeit, sei einmal dahingestellt. s. hierzu http://www.zwickau.de/Rathaus/AemterderSV/D3/EWO/mel….

Auf meine Frage, welche steuerlichen Auswirkungen das denn
gegenueber einem alleinigen Wohnsitz in der neuen Stadt
haette,
konnte oder wollte sie mir jedoch keinerlei Auskunft geben.

ob du deinen melderechtlichen pflichten nachkommst oder nicht, hat für das einkommens-/umsatzsteuerungsrecht grundsätzlich keine bedeutung. hier zählen allein die fakten. für deren nachweis bist du allerdings verantwortlich. aus der gewissenhaften erfüllung seiner gesetzlichen pflichten kann man einen gewissen indizienbeweis ableiten, der allerdings nicht überstrapaziert werden darf.

üblicherweise ist deine neue heimatstadt dein lebensmittelpunkt. d.h. gelegentliche besuchsfahrten (weniger als 24/kalenderjahr) zu deinen eltern sind einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen. s. hierzu http://www.nonprofit-management.de/gesetze/lstr/0f.htm Abschnitt 42 Abs. 1 Lohnsteuerrichtlinien (links auf 42 klicken) .

in einigen städten bzw. gemeinden wird übrigens eine zweitwohnungssteuer erhoben: http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2000/10/17/ak-be-… nachdem du aber keine eigene wohnung unterhältst, sondern lediglich bei deinen eltern wohnst, fällst du da wahrscheinlich nicht darunter. genauere informationen erhältst du auf dem einwohnermeldeamt der heimatstadt deiner eltern.

viele grüße
gunnar

Das Beibehalten des Wohnsitzes bei den Eltern kann steuerlich kann nützlich sein:

  1. Wenn Du darstellen kannst, dass Du aus beruflichen Gründen in die neue Stadt gezogen bist, kannst Du ggf. für zwei Jahre eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (mit erweiterten Abzugsmöglichkeiten, insbesondere kannst Du dann auch die Wohnungmiete geltend machen)

Abzug der Umzugskosten nicht vergessen.

  1. Ansonsten solltest Du glaubhaft machen können, dass der Mittelpunkt des Lebensinteresses bei Deinen Eltern ist (Eltern + Freundin + Sportvereine etc.)

Dann kannst Du die Heimfahrten als Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte geltend machen.

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hallo bohdan, hallo christian,

  1. Wenn Du darstellen kannst, dass Du aus beruflichen Gründen
    in die neue Stadt gezogen bist, kannst Du ggf. für zwei Jahre
    eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (mit erweiterten
    Abzugsmöglichkeiten, insbesondere kannst Du dann auch die
    Wohnungmiete geltend machen)

die wohnung der eltern ist kein eigener hausstand von christian. wenn aber nur ein eigener haushalt vorhanden ist, kann kein doppelter haushalt einkommensteuerlich geltend gemacht werden. maximal für 3 monate ist ein quasi-doppelterhaushalt zu berücksichtigen (s. abschnitt 43 abs. 5 lohnsteuerrichtlinien, http://www.nonprofit-management.de/gesetze/lstr/0f.htm auf 43 klicken).
ganz genau wird das erklärt in http://www.google.de/search?q=cache:HrlggCIzNS4:www…

viele grüße
gunnar

Hi Gunnar,

es ist hier kein Irrtum, sondern war lediglich als Hinweis gemeint daran zu denken, dass ggf. eine doppellte Haushaltsführung vorliegen kann.

Ich kenne Fälle, da haben Knder bei hren Eltern tatsächlich einen eigenen Hausstand gehabt bzw. darstellen können (z.B. Zweifamilienhaus, Haus mit Einliegerwohnung).
Ansonsten weicht die Rechtsprechung in diesem Bereich auc immer mehr auf.

Gruß

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