Steuerl. Auswirkung Währungsverlust chf-DL Bau

Angenommener Sachverhalt: Vor Jahren wurde ein endfälliges chf-Darlehen zur Finanzierung einer (vermieteten) Immobilie aufgenommen. Bei Nicht-Bilanzierern werden eventuelle Währungsverluste erst bei Rückzahlung einkommensteuerlich geltend gemacht (Werbungskosten), stimmt?
Falls jetzt auf einen jährlichen Tilgungsatz umgestellt würde, würde jetzt ja ein jährlicher Währungsverlust gegenüber der Auszahlung generiert. Könnte dieser Währungsverlust jetzt prinzipiell jährlich steuermindernd angesetzt werden? Wenn ja, als was, Zinsaufwendungen sind das ja keine.

Der Wert von Forderungen wird je am 31.12 festgestellt.
Für eine steuerliche Abschreibung des Forderung ( Gewinnminderung) um den Währungsverlust bedarf es eines niedrigeren Wertes und einer dauernden Wertminderung.
Ein niedrigerer Wert liegt zweifelsfrei vor.
Eine Forderung zählt als Umlaufvermögen.
Wenn ich mich nicht irre werden daher zur Ermittlung ob die Minderung dauerhaft ist die Entwicklung bis zur Erstellung der Bilanz einbezogen.
Der Wert kann sich in diesem zeitraum nur erhöhen und nicht weiter mindern.

Beispiele:
Wert Forderung 31.12 : 5000 €
Wert Forderung Bil. Aufstellung : 6000€
Urspünglicher Wert: 7000€

-> TW Abschreibung um 1.000 Euro von 7.000 auf 6.000 €

Wert Forderung 31.12. 5000€
Wert Forderung Bil. Aufstellung: 4000 €
Urpsünglicher Wert: 7.000 €

-> Tw Abschreibung um 2.000 € von 7.000 auf 5.000 €

Wert Forderung 31.12. 5.000€
Wert Forderung Bil. Aufstellung: 8.000€
Urpsünglicher Wert : 7.000 €

-> Keine Abschreibung oder Erhöhung , die Forderung bleibt mit 7.000€ drin