Steuerl.Behandlung Übergangsgelds vom Arbeitsamt

hyallo,

kann mir jemand bitte sagen, ob arbeitslosenhilfe und übergangsgeld bei der steuer wie einkommen gewertet wird, also zu versteuern ist?

ich habe mich mit übergangsgeld selbständig gemacht und meine frau ist immer noch arbeitslos (also die al-hilfe).

wäre für einen tip sehr dankbar.

gruss an alle

henry

hyallo,

kann mir jemand bitte sagen, ob arbeitslosenhilfe und
übergangsgeld bei der steuer wie einkommen gewertet wird, also
zu versteuern ist?

Das Übergangsgeld ist nach § 3 Nr.2 EStG steuerfrei, wird also bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Einkommensteuer hingegen wird es in Form des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs.1 Nr.1a EStG berücksichtigt.
Vereinfacht ausgedrückt heisst das, dass Ihr für Euer steuerpflichtiges Einkommen nicht die Tarifsteuer an sich, sondern den Steuersatz zu zahlen habt, der sich bei Berücksichtigung der steuerfreien Einkünfte ergeben würde, wären sie denn steuerpflichtig. :wink:

Die auf die dem PVB unterliegenden Einkünfte betragen m.E. jedoch mindestens den Eingangssteuersatz, dieser liegt im VAZ 2000 bei 22,9%, in 2001/2002 bei 19,9%.

ich habe mich mit übergangsgeld selbständig gemacht und meine
frau ist immer noch arbeitslos (also die al-hilfe).

Für die Arbeitslosenhilfe gilt o.g. entsprechend.

wäre für einen tip sehr dankbar.

Hoffe, ich konnte helfen.

gruss an alle

henry

Björn

Die auf die dem PVB unterliegenden Einkünfte betragen m.E.
jedoch mindestens den Eingangssteuersatz, dieser liegt im VAZ
2000 bei 22,9%, in 2001/2002 bei 19,9%.

hi,

das wäre mir neu. das gilt m.E. nur bei den einkünften die dem halben steuersatz unterliegen sollen. die haben halben steuersatz, aber mindestens eingangssteuersatz.

die steuer auf einkünfte aus progression kann auch weit drunter sein. bsp. verlust aus gewerbe und zvE von 0 DM, dazu überbrückungsgelder oder so, macht ggf. steuersatz von 25%. diesen dann auf die 0,- angewandt ergibt aber auch 0,- …

einfache mathematik. natuerlich kann man auch auf minimale steuersaetze kommen, wenn man mit eink. aus progression gerade einen durchschnittsatz (nicht der grenzsatz wird hier genommen) bei 2% liegt, liegt der tarifliche bei 0,undeinbischen.

im neuen §32b EStG wurde auch nix weiter geaendert…

gruss vom

showbee

danke an euch beide, noch ne frage…
ich hab in den ersten zwei Quartalen Übergangsgeld bekommen, dann liefs ziemlich gut mit der Selbständigkeit…:smile:

dürfte also deutlich über den Eingangssteuersatz kommen.

Fällt dann das Überganggeld voll in die Progession, d.h. wird voll an „zu versteuerndes EKommen“ gewertet?

danke nochmals an euch für die Hilfe.

Gruß

Henry

rehi, heinz oder henry :wink:

egal wie hoch die anderen einkünfte sind. das steuerfrei übergangsgeld wird per progressionsvorbehalt voll zugerechnet.

bsp. 10.000 zu versteuerndes einkommen so, macht eigentlich ne steuer von 0,- DM

jetzt hast du progressionseinkünfte von nochmals 10.000,-

steuer auf 20.000 zvE ist aber 1.315,- DM (2001 ledig). macht also einen durchschnittsatz von 6,5750%. dieser von den 10.000,- echten zvE macht dann genau 658 DM.

so berechnet sich das dann genau. mehr zahlen, mehr infos :wink:

gruss vom

showbee