Steuerl. Behandlung von Patenten

Hallo,

angenommen A hat 2008 ein Patent angemeldet und dies an eine Firma veräußert.
Die Planungs- und Entwicklungskosten 2007 lehnt das Finanzamt nun ab, da eine Geltendmachung erst mit Anmeldung des Patents möglich sei.

Sind diese Kosten Herstellungskosten, die in der Einkommensteuer erst 2008 berücksichtigt werden können?

Was passiert mit der 2007 bezahlten Vorsteuer, wann kann diese erstattet werden?
Mit Verausgabung oder auch erst bei Patentanmeldung?

Gruß
Lawrence

Hi,

angenommen A hat 2008 ein Patent angemeldet und dies an eine
Firma veräußert.
Die Planungs- und Entwicklungskosten 2007 lehnt das Finanzamt
nun ab, da eine Geltendmachung erst mit Anmeldung des Patents
möglich sei.

passt das Urteil vom 10.9.2003 XI R 26/02, BStBl II 2004, 218, oder das Urteil vom 18.6.1998 BStBl II 1998, 567?

Sind diese Kosten Herstellungskosten, die in der
Einkommensteuer erst 2008 berücksichtigt werden können?

finde ich spontan abwegig, von wegen selbst hergestelltes immaterielles Wirtschaftsgut
Sonst wären auch keine Verluste bei dem Urteil vom 20.4.2000 BFH/NV 2001, 12, zu beurteilen gewesen

Was passiert mit der 2007 bezahlten Vorsteuer, wann kann diese
erstattet werden?
Mit Verausgabung oder auch erst bei Patentanmeldung?

Bei der Umsatzsteuer genügt Einnahmeerzielungsabsicht. Unternehmer ist man schnell und warum sollte dann nicht § 15 UStG anzuwenden sein? =>also bei Rechnungsempfang

Schöne Grüße
C.

Gruß
Lawrence

Hallo,
ich würde zunächst erst mal die Einkunftsart klären wollen. Erfolgt das im gewerblichen Bereich? Oder vielleicht im Bereich § 23 EStG?
Im gewerblichen Bereich wäre bei einem Einnahme-Überschussrechner ab 2006 der § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG zu beachten, wonach die Anschaffungskosten erst bei Veräußerung abzusetzen sind.
Gruß
S