Hallo an Alle,
folgende Frage:
Ist eine Versicherung gesetzlich verpflichtet zu informieren, wenn sich bei einer Direktversicherung durch die Umstellung der Zahlungsweise etwas an der steuerlichen Handhabung ändern würde?
Bsp:
Direktersicherung wird als Entgeltumwandlung pauschal nach 40b versteuert.
Bisher wurde diese durch eine Einmalzahlung am Jahresende mit den möglichen 1.752,- Euro finanziert.
Jetzt will der Arbeitnehmer wegen Wegfall der Einmalzahlung auf monatliche Zahlungsweise umstellen.
Wegen dem Ratenzahlungszuschlag erhöht sich der Versicherungsbeitrag allerdings auf 1.850,- Euro im Jahr.
Die Differenz müsste der AN ja individuell versteuern, was für ihn ein Nachteil bedeuten würde.
Die Versicherung teilt das aber nicht mit, sonderns schickt nur eine Mitteilung, dass die monatliche Zahlungsweise akzeptiert wurde.