folgende Frage:
Ist eine Versicherung gesetzlich verpflichtet zu informieren, wenn sich bei einer Direktversicherung durch die Umstellung der Zahlungsweise etwas an der steuerlichen Handhabung ändern würde?
Bsp:
Direktersicherung wird als Entgeltumwandlung pauschal nach 40b versteuert.
Bisher wurde diese durch eine Einmalzahlung am Jahresende mit den möglichen 1.752,- Euro finanziert.
Jetzt will der Arbeitnehmer wegen Wegfall der Einmalzahlung auf monatliche Zahlungsweise umstellen.
Wegen dem Ratenzahlungszuschlag erhöht sich der Versicherungsbeitrag allerdings auf 1.850,- Euro im Jahr.
Die Differenz müsste der AN ja individuell versteuern, was für ihn ein Nachteil bedeuten würde.
Die Versicherung teilt das aber nicht mit, sonderns schickt nur eine Mitteilung, dass die monatliche Zahlungsweise akzeptiert wurde.
Normalerweise soll der Höchstbeitrag von 1.752,-- EUR nicht überschritten werden. Bei monatlicher Zahlweise werden dann 146,-- EUR abgebucht. Am besten mit der Versicherung in Verbindung setzen und nachfragen.
Wegen dem Ratenzahlungszuschlag erhöht sich der
Versicherungsbeitrag allerdings auf 1.850,- Euro im Jahr.
das ist falsch. In diesem Falle bleibt der Beitrag auf den Monat bezogen gleich (146 EUR). Die Ablaufleistung wird später allerdings (im Verhältnis) etwas geringer sein!
das ist falsch. In diesem Falle bleibt der Beitrag auf den
Monat bezogen gleich (146 EUR). Die Ablaufleistung wird später
allerdings (im Verhältnis) etwas geringer sein!
Gruß cooler
Also auf den Monat bezogen bleibt er bei uns nicht gleich.
Bisher wurden einmalig 1.752,- abgebucht (wären runtergerechnet die 146,- ), seit Anfang des Jahres werden nun monatlich ca. 154,- abgebucht.
Auch in der Police steht nun ein neuer Jahresbeitrag. Von einer Anpassung der Ablaufleistung, um keine steuerlichen Probleme zu bekommen, wurde genauso wenig was erwähnt wie die Tatsache, dass es durch den neuen Beitrag zu Eigenversteuerung kommen wird.