Steuerl. Trennung von Privat und Firmenbesitz

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komplizierte Frage, vielleicht kann mir aber jemand helfen.

Situation:
In einem Betrieb übergibt der Betriebsinhaber den Betrieb an seine Tochter. Die Tochter ist gleichzeitig bereits die Besitzerin des Grundstücks und des Gebäudes.

Fragen:
Wird das Grundstück durch die Betriebsübernahme auch zum Betriebsvermögen?
Kann man das Betriebs- und private Vermögen ggf. auch trennen, und wenn ja, wie? Wie wird es steuerrechtlich behandelt?
Hängt es auch von der Gesellschaftsform ab, oder ist diese ganz egal?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

David Mayrhörmann

Wird das Grundstück durch die Betriebsübernahme auch zum
Betriebsvermögen?

kommt drauf an, vermutlich aber ja

Kann man das Betriebs- und private Vermögen ggf. auch trennen,

sieht wohl schlecht aus…

Hängt es auch von der Gesellschaftsform ab, oder ist diese
ganz egal?

Wenn der Betrieb eine GmbH ist, könnte sogar eine Betriebsaufspaltung vorliegen.

Um noch einmal konkret nachzuhaken:

Das Grundstück wird durch die Übernahme des Betriebes automatisch zum Betriebsvermögen. Einzige Ausnahme: Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Eine Betriebsaufspaltung ist aber nur in einer GmbH möglich, oder auch in anderen Unternehmensformen ? (Einzelunternehmen, OHG, UG)?

Vielen Dank für eure Hilfe und deine schnelle Antwort Petz.

Einzige Ausnahme: Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor.

Nein, gerade nicht.
Eine Betriebsaufspaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass sowohl Besitzgesellschaft (hier Grundstück) als auch Betriebsgesellschaft (hier die GmbH) Betriebsvermögen sind.

Eine Betriebsaufspaltung istaber nur in einer GmbH möglich, oder auch in anderen Unternehmensformen ? (Einzelunternehmen, OHG, UG)?

Bei einer Betriebsaufspaltung muss die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) sein, die Rechtsform der Besitzgesellschaft spielt keine Rolle.

Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
Hallo

Eine Betriebsaufspaltung ist aber nur in einer GmbH möglich, oder auch in anderen Unternehmensformen ? (Einzelunternehmen, OHG, UG)?

Bei einer Betriebsaufspaltung muss die Betriebsgesellschaft
eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) sein, die Rechtsform
der Besitzgesellschaft spielt keine Rolle.

Betriebsgesellschaft kann auch eine Personengesellschaft sein, Stichwort „Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung“ (H 15.7 (4) Amtliche ESt-Hinweise).

Gruß

Ranschke