ich bin geschieden, erhalte das volle Kindergeld vom Jugendamt und gebe davon die Hälfte an meinen Ex-Mann weiter. Nun meine Frage: Auf der Einkommenssteuererklärung gebe ich die Einkünfte meiner Kinder in diesem Fall Kindergeld angeben. Wie teile ich dem Finanzamt mit, dass ich nur die Hälfte des Kindergeldes zur Verfügung habe?
Hallo,
also, seit 2004 trägt man nicht mehr das erhaltene Kindergeld in die Anlage Kind unter Zeile 6 - Feld 15(Formular für 2010) ein, sondern den Anspruch.
Für das erste Kind 184,- EUR/Monat
Für das zweite Kind 184,- EUR/Monat
Für das dritte Kind 190,- EUR/Monat
Für jedes weitere Kind 215,- EUR/Monat
für beide Elternteile, d.h. in Ihrem Fall dann die Hälfte pro Kind. Wenn man nichts explizites angibt, geht das Finanzamt von einer 50%/50% Regelung aus. Anderweitige Vereinbarungen müssen explizit angegeben werden. Es spielt also keine Rolle, wieviel Geld Sie wirklich erhalten haben.
In den Zeilen 42 bis 46 sind dann die speziellen Entlastungen für Alleinerziehende einzutragen, wenn das Kind bei Ihnen gelebt hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen
zeichevadda
In der Anlage Kind wird nach „Anspruch auf Kindergeld“ gefragt. Dort tragen Sie den tatsächlichen Anspruch ein.
Entscheidend ist, wem der Kinderfreibetrag zusteht.
Wenn das Kind bei Ihnen lebt und Ihr Ex-Mann Unterhalt zahlt, kann er den Unterhalt um das halbe Kindergeld kürzen, insofern müssten Sie es nicht an ihn weiterleiten.
Ich gehe also davon aus, dass jeder 0,5 Kinder auf der Karte hat.
Vielen Dank, das beantwortet meine Frage vollständig
bedeutet dies, das ich mehr Geld eintrage als ich bekomme? Das Kindergeld für das erste u. zweite Kind ist ja 164€ und für das dritte 170€. - Und trage ich den vollen Betrag ein, oder die Hälfte?
Ich bin leider etwas unerfahren mit Einkommenssteuer.
Vielen Dank für diese Antwort
Hallöchen,
zuerst mal verstehe ich nicht weshalb Du deinem Ex die hälfte vom KG abgibst. Der normal Lauf der Dinge ist das die eine hälfte des KG schon vom Unterhalt abgezogen wird. Heisst laut Düsseldorfer Tabelle müsste er 400 € zahlen abzüglich des halben KG (weiss leider nicht wie hoch es im moment ist) zahlt er dir dann 325 €.
Dass FA geht bei Geschiedenen mit Kindern sowieso immer davon aus dass das KG nur zur Hälfte an Dich gezahlt wird, ausser Du beanspruchst den vollen Kinderfreibetrag was aber nur geht wenn Dein Ex keinen Unterhalt zahlt.
Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen und vielleich teilst Du mir die Sache mit dem KG an den EX auszahlen mal mit.
Lg
Hallo,
es wird nur die Hälfte eingetragen.
Beim Ersten mal ist eine Notiz hilfreich, die den Sachverhalt erklärt.
mfg
Ben
Die Frage beantwortet der Sachbearbeiter vom Finanzamt.
Hallo,
kein Problem.
Sie dürfen mehr eintragen als Sie bekommen!
Das Finanzamt macht automatisch eine Günstigerrechnung und ermittelt das für Sie Günstigste.
Grüße
zeichevadda
danke vielmals