Steuerlast für 2012 gezielt verschieben oder verringern als Selbständiger möglich?!

Hallo zusammen,
sitzen hier gerade in der Runde und diskutieren über die Möglichkeiten, wie man als Selbständiger die Steuerlast für ein Jahr verringern oder zumindest verschieben kann; abgesehen von den reguläen Abschreibungen und Ausgaben natürlich.

Ich denke, dass man nur mit einer geplanten Investition arbeiten kann. Beispiel:

Gewinn vor Steuern : 40 000 Euro
Gewerbesteuer:1 800 €
Umsatzsteuer: 7 000 €
Einkommensteuer: 4 500 €

Jetzt „plant“ der Selbständige den Kauf eines neuen Autos im Wert von 35 000 Euro. Zieht man die Mehrwertsteuer ab, können 28 350 Euro angesetzt werden. Davon lassen sich dann 40 % steuermindert im Steuerjahr einsetzen; also 11 340 Euro.

Wovon genau kann ich jetzt diese 11 340 Euro absetzen? Die Umsatzsteuerlast wird sich meiner Meinung nach nicht verändern, da dieses Geld bei der geplanten Investiton doch außen vor bleibt, oder? Also hätte die geplante Investition lediglich Auswirkung auf die Gewerbesteuer und die EInkommenssteuer. Um bei meinem Beispiel zu bleiben:

Gewinn vor Steuern : 40 000 Euro

  • 11 340 Euro Kauf KFZ
    verbleiben 28 660 Euro zuversteuerndes Einkommen.

Ergibt ( Zahlen aus der Luft gegriffen - nur ca.)

Gewerbesteuer: 500 €
Umsatzsteuer: 7 000 € (bleibt in der Höhe?!)
Einkommensteuer: 2 000 €

Ist das so richtig und gibt es weitere Möglichkeiten die Steuerlast in einem Jahr zu verringern bzw. zu verschieben? Welche Möglichkeiten gibt es um die Umsatzsteuer zu verkleinern.

Würd mich über Antworten sehr freuen. :smile:

Servus,

als Überschussrechner hat man immer die Möglichkeit, Zahlungen für im alten Jahr ausgeführte Leistungen erst zu Beginn des folgenden Jahrs zu verlangen und zu bekommen - es gibt bloß ganz wenige Auftraggeber, die da nicht mitspielen. Wenn man die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragt und genehmigt bekommen hat, verschiebt sich dann auch die USt-Zahllast um einen Voranmeldungszeitraum.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder,
danke für deine Idee! Ich hab vergessen zu schreiben, dass der Selbständige bilanziert. :smile: Kommt das mit meinem Beispiel mit dem KFZ eigentlich so hin oder hab ich das falsch berechnet?

Servus,

ja, grundsätzlich ist der Ansatz zu § 7g EStG richtig - die vierzig Prozent sind eine Obergrenze, alle Beträge zwischen 0 und 40 Prozent können in Anspruch genommen werden. Einzelheiten dazu in § 7g EStG.

Bei den gegebenen Beträgen kann es sein, dass die vollen 40 Prozent ungünstig sind, weil sie schon in den Bereich eher niedriger ESt-Belastungen führen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

ich sehe das etwas anders:

Beim Kauf eines betrieblichen Kfz wird die Mehrwertsteuer im Jahr des Kaufes vom Finanzamt erstattet.
Die Abschreibungs-Zeit für ein neues Kfz beträgt 5 Jahre. Also kann in jedem Jahr nur 1/5 des Kaufpreises ohne MWST abgesetzt werden.
Eine andere Möglichkeit bietet Leasing mit einer Sonderzahlung. Die Leasing-Sonder-Zahlung kann sofort in voller Höhe abgesetzt werden und verringert so den Gewinn.

Servus,

wie siehst Du denn § 7g EStG?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Leasingsonderzahlung

  • ach ja, ganz vergessen: Was berechtigt einen StPfl eigentlich dazu, eine Leasingsonderzahlung im Rahmen eines Leasingvertrages, der über mehr als 12 Monate läuft, nicht aktiv abzugrenzen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Okay - langsam komme ich dahinter. Danke für deine Geduld. :smiley: I

ch hab die Frage auch hier gestellt: http://www.gutefrage.net/frage/steuerlast-senken–se…

Bisschen ins straucheln hat mich dieser Hemuthk gebracht. Bis dahin dachte ich, dass ich es verstanden hätte. :wink:

Hast Du noch die Zeit und Lust mir vielleicht einmal aufzuschreiben, wie der § 7g EStG korrekt für das Beispielauto angewendet werden würde unter der Berücksichtigung, dass der Steuerpflichtige die vollen 40 % ansetzen möchte (auch wenn dies erstmal nicht unbedingt zu empfehlen wäre)?

Jetzt „plant“ der Selbständige den Kauf eines neuen Autos im
Wert von 35 000 Euro. Zieht man die Mehrwertsteuer ab, können
28 350 Euro angesetzt werden.

Wie - ist jetzt die Mehrwertsteuer höher als die Umsatzsteuer, also mehr wert?

Ziehe ich die USt in Höhe von 19% von den 35.000 Euro ab, dann ergeben sich bei mir 29.411 Euro & paar Cent. Und davon 40% sind immerhin 11.764 Euro, welche dann den Maximalbetrag im Investitionsabzugsbetrag darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Ronald hat die Beträge nachgerechnet, ich nicht - nimm seinen Wert, der stimmt.

Was Hemuthk schreibt, ist in diesem Punkt (Berechnung des USt-Betrages aus dem Bruttorechnungsbetrag) richtig, im übrigen nicht. Die „Formel“, die er für diese Berechnung angibt, sieht eindrucksvoll aus, ist aber ein bissle überladen - einfacher geht: Rechnungsbetrag minus (Rechnungsbetrag / 1,19) = USt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

…dass der PKW nicht mehr als 10% privat genutzt wird. sonst ist kein IAB möglich.

gruß inder