Hallo!
Angenommen, ein Mensch mit beruflichem Literaturbezug fährt zur Buchmesse nach Frankfurt, hat nur einen Tag Zeit und traut sich Hin-u. Rückfahrt (abends im Dunkeln = Sehschwäche) nicht zu, zumal man nach einem Tag auf der Buchmesse total erledigt ist. Deshalb nimmt der Mensch einen zweiten mit, der ihn am Steuer ablösen kann. Kann man Verpflegungsmehraufwand auch für die Begleitperson geltend machen?
Gruß,
Eva
Moin Eva,
meines Wissens gelten Menschen als Begleitperson im Steuerrecht nur, wenn die zu begleitende Person einen Schwerbehindertenstatus hat. Einfach nur, weil man nachts nicht fahren kann oder mag, wird wohl nicht reichen.
Wir sprechen hier übrigens von 12€, mehr nicht.
Data
Moin!
Danke für Deine Antwort. Ja, ich weiß, ist eine Bagatelle - halt so Gehirnpupser, wenn man zähneknirschend über eine ungeliebten Arbeit sitzt😏
Lieben Gruß,
Eva