Steuerlicge Angaben

Hallo, liebe Foristi,

der normale Arbeitsweg beträgt von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte ca. 200 km einfach.
Wo kann man nun in der Steuererklärung angeben, dass man in der Nähe der Arbeitsstätte eine kostenlose Unterkunft bekommen hat und man wöchentlich nur einmal zur Wohnstätte pendelt?

Lg

Man trägt bei der Entfernungspauschale einfach nur diese Heimfahrten ein, das müssen mindestens ca. 25 im Jahr sein, wie der folgenden Richtlinie zu entnehmen ist. Weiterhin muss sich dort am Erstwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt befinden.

Also z. B. jedes Wochenende 200km:

48 x 200 km

und die Fahrten von der Zweitwohnung zur Arbeit auch entsprechend. Über die Heimfahrten sollten nachweise vorhanden sein, falls das Finanzamt nachfragt. Fährt man mit PKW, so sollten TÜ-Belege aufbewahrt werden, damit man die Kilometerleistung des Fahrzeugs nachweisen kann.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

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Vielen Dank, für diese ausführliche und informative Antwort. Hat mir sehr geholfen.

Danke