Hallo,
Firma a
Also das ist sicher eine natürliche Person, die da ein Gewerbe betreibt und hinsichtlich der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer eingestuft wird??
ist mit einem kleingewerbe selbstständig im Bereich Dienstleistungen. Es besteht kein kundenverkehr sondern die Kunden werden bei sich besucht.
Diese grammatikalisch höchst bemerkenswerte Gestaltung lässt leider beim Leser den wesentlichen Punkt offen. Kein Kundenverkehr bedeutet, dass die Kunden nicht zum Unternehmer kommen sondern der Unternehmer die Kunden besucht?
Firma a
Der Unternehmer?
möchte sich nun einen KaffeeAutomat anschaffen für 400 Euro. Kann Firma a die Rechnung steuerlich geltend machen als Betriebsausgaben?
Im Prinzip ja. Alle betireblich veranlassten Ausgaben sind Betriebsausgaben. Davon abzugrenzen sind Ausgaben für die private Lebensführung. Hierzu zählen zunächst einmal auch und insbesondere die Ernährung. Mit dem Bedienen des nicht vorhandenen Kundenverkehrs könnte man das also schwerlich begründen. Aber möglich ist das sicherlich trotzdem.
Außerdem möchte die Firma
Der Unternehmer?
einen angestellten beschäftigen, der von zu hause arbeiten soll.
Hier nur eine kleine frage und zwar muss dabei was beachtet werden?
Diese kleine Frage kann leicht mit ja beantwortet werden. Allerdings stellen sich wieder Fragen. Bei sich, also Heimarbeit oder beim Unternehmer? Leider ergibt sich daraus dann wieder nicht nur keine kleine Frage, sondern mehrere.
Die ausgaben (Gehalt, sozialversicherungsBeiträge etc.) sind ja komplett als ausgaben von der Steuer abzusetzen, oder?
Nee, die mindern bloß den Gewinn, was dann ganz am Ende zu einem geringerem zu versteuerndem Einkommen führt.
Ein kleiner Tipp noch ausßerhalb des Steuerrechts. Je nach Konstellation können sich aus der Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wiederum Konsequenzen für die eigene Sozialversicherung ergeben.
Grüße