Steuerlich absetzbar?

Hallo.
Firma a ist mit einem kleingewerbe selbstständig im Bereich Dienstleistungen. Es besteht kein kundenverkehr sondern die Kunden werden bei sich besucht.
Firma a möchte sich nun einen KaffeeAutomat anschaffen für 400 Euro. Kann Firma a die Rechnung steuerlich geltend machen als Betriebsausgaben?

Außerdem möchte die Firma einen angestellten beschäftigen, der von zu hause arbeiten soll.
Hier nur eine kleine frage und zwar muss dabei was beachtet werden?
Die ausgaben (Gehalt, sozialversicherungsBeiträge etc.) sind ja komplett als ausgaben von der Steuer abzusetzen, oder?

Danke für die Hilfe im voraus.
Gruß

Hallo,

Firma a

Also das ist sicher eine natürliche Person, die da ein Gewerbe betreibt und hinsichtlich der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer eingestuft wird??

ist mit einem kleingewerbe selbstständig im Bereich Dienstleistungen. Es besteht kein kundenverkehr sondern die Kunden werden bei sich besucht.

Diese grammatikalisch höchst bemerkenswerte Gestaltung lässt leider beim Leser den wesentlichen Punkt offen. Kein Kundenverkehr bedeutet, dass die Kunden nicht zum Unternehmer kommen sondern der Unternehmer die Kunden besucht?

Firma a

Der Unternehmer?

möchte sich nun einen KaffeeAutomat anschaffen für 400 Euro. Kann Firma a die Rechnung steuerlich geltend machen als Betriebsausgaben?

Im Prinzip ja. Alle betireblich veranlassten Ausgaben sind Betriebsausgaben. Davon abzugrenzen sind Ausgaben für die private Lebensführung. Hierzu zählen zunächst einmal auch und insbesondere die Ernährung. Mit dem Bedienen des nicht vorhandenen Kundenverkehrs könnte man das also schwerlich begründen. Aber möglich ist das sicherlich trotzdem.

Außerdem möchte die Firma

Der Unternehmer?

einen angestellten beschäftigen, der von zu hause arbeiten soll.
Hier nur eine kleine frage und zwar muss dabei was beachtet werden?

Diese kleine Frage kann leicht mit ja beantwortet werden. Allerdings stellen sich wieder Fragen. Bei sich, also Heimarbeit oder beim Unternehmer? Leider ergibt sich daraus dann wieder nicht nur keine kleine Frage, sondern mehrere.

Die ausgaben (Gehalt, sozialversicherungsBeiträge etc.) sind ja komplett als ausgaben von der Steuer abzusetzen, oder?

Nee, die mindern bloß den Gewinn, was dann ganz am Ende zu einem geringerem zu versteuerndem Einkommen führt.
Ein kleiner Tipp noch ausßerhalb des Steuerrechts. Je nach Konstellation können sich aus der Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wiederum Konsequenzen für die eigene Sozialversicherung ergeben.

Grüße

Erst einmal danke für die Antwort.

Also rollen wir das Feld mal von vorne auf.

Die Firma wird als nebengewerbe betrieben. Der Firmenchef geht einem normalen job nach und hat zusätzlich noch die Firma.

Die Kunden der Firma können in die Firma kommen nach Terminvergabe aber wegen dem Service wird der Kunde bei sich besucht. Muss man nun nachweisen, dass die Kunden zu einem in die Geschäftsräume kommen, damit die Kaffeemaschine geltend gemacht werden kann? Man muss dazu sagen,dass es keine reinen Geschäftsräume gibt sondern in der eigenen Wohnung lediglich ein Büro gibt das separat nur für die Firma genutzt wird.

Der angestellte soll bei sich zu hause an seinem eigenen Computer arbeiten.
Welche Konsequenzen kann dies denn für den Firmenchef hinsichtlich seiner sozialversicherung haben in diesem Fall?

Gruß

Hallo,

Erst einmal danke für die Antwort. Also rollen wir das Feld mal von vorne auf.
Die Firma wird als nebengewerbe betrieben. Der Firmenchef geht einem normalen job nach und hat zusätzlich noch die Firma.

Also dann sind wir doch bei der Definition des Sozialversicherungsrechtes, die zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit unterscheidet.

Die Kunden der Firma können in die Firma kommen nach Terminvergabe aber wegen dem Service wird der Kunde bei sich besucht. Muss man nun nachweisen, dass die Kunden zu einem in die Geschäftsräume kommen, damit die Kaffeemaschine geltend gemacht werden kann? Man muss dazu sagen,dass es keine reinen Geschäftsräume gibt sondern in der eigenen Wohnung lediglich ein Büro gibt, das separat nur für die Firma genutzt wird.

Muss man nicht nachweisen, es sollte reichen, wenn es ausreichend plausibel ist. Zunächst wäre mal zu sagen, dass der Bearbeiter die Rechnung ohnehin nicht sieht. Die Frage würde also gar nicht auftauchen. Bestenfalls bei einer Betriebsprüfung würde die gesehen. Wie wahrscheinlich die bei Kleinunternehmern ist, hängt wohl auch vom Finanzamt ab. Abgrenzungskriterium wäre die mindestens 10%ige Nutzung zu betrieblichen Zwecken.

Der angestellte soll bei sich zu hause an seinem eigenen Computer arbeiten.

Dann sollte eine Anmeldung bei der Krankasse und dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung reichen. Natürlich auch die entsprechenden Beiträge abführen. Je nach Konstellation auch Lohnsteuer ans Finanzamt.

Welche Konsequenzen kann dies denn für den Firmenchef hinsichtlich seiner sozialversicherung haben in diesem Fall?

http://arbeitgeber.citybkk.de/pub/arbeitgeber/Hauptb…
Der Text ist zwar ein bißchen trocken, aber er zeigt ganz gut die möglichen Probleme auf. Insbesondere wird deutlich, dass kaum eine generalisierende Antwort auf Deine Frage gegeben werden kann.
Es gibt da Abrenzungsmerkmale, die auf dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung der Selbstständigkeit beruhen, wobei eben diese bei der Beschäftigung eines sv-pflichtigen Angestellten gar nicht mehr geprüft werden, sondern erstmal von einer Hauptberuflichkeit ausgegangen werden könnte. Also alles sehr stark dem Konjunktiv verfallen.

Grüße