Hallo,
kann man eine privat gezahlte Magenballon-OP von der Steuer absetzen, wenn ja WIE? Es liegen mehrere Begleit-Erkrankungen vor und es ist KEINE Schönheits-OP, sondern aus gesundheitlicher Sicht erforderlich gewesen. Gibt es evtl. neuere Gerichtsurteile hierzu oder irgendwelche „Argumentations-Hilfen“ gegebenüber dem Finanzamt oder WAS muss man beachten/machen? Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme abgelehnt.
Danke
Grüße
Marie
Hallo Marie,
grundsätzlich handelt es sich bei den Kosten für die OP um Krankheitskosten im Sinne außergewöhnlicher Belastungen. In solch einem Fall ist jedoch wegen der Abgrenzung zur „Schönheits-OP“ besondere Beweisvorsorge zu treffen. Es gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH von 1980 (BFH, Urteil v. 14.2.1980, VI R 218/77), bestätigend dazu das FG Hamburg , Urteil vom 06.06.2008, 5 K 24/07. Zur Sicherstellung der Ansatzmöglichkeit benötigst man ein amtsärztliches Attest zur medizinischen Notwendigkeit. Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße und Alles Gute
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Zur Sicherstellung der
Ansatzmöglichkeit benötigst man ein amtsärztliches Attest zur
medizinischen Notwendigkeit.
Kann man das auch NACH der OP (also jetzt) noch nachholen?
Amtsarzt=Gesundheitsamt?
Ich hoffe ich konnte ein wenig
weiterhelfen.
Ja - konntest Du -
Danke
Grüße
Marie
Hallo Marie,
nunja grundsätzlich wird das Attest vor der OP auszustellen sein. Inwiefern ein Amtsarzt / Durchgangsarzt (der gleiche Doc wie bei Betriebsunfällen) das nach der OP noch attestieren kann, kann ich nicht beurteilen. Das Kostenrisiko sollte sich aber in Grenzen halten, da ich mir vorstellen kann, dass eine solche OP nicht gerade günstig ist und die steuerliche Wirkung, vorbehaltlich der zumutbaren Belastung sicherlich deutlich sein dürfte, wenn überhaupt Steuerlasten gegeben sind. Das ist natürlich das entscheidende.
Viele Grüße
Hallo,
danke - Du hast mir schon etwas weitergeholfen.
Danke
Grüße
Marie