Steuerlich absetzbare Ausgaben nachreichen?

Hallo Wissende,

nehmen wir einmal folgenden Fall an: Jemand macht seine Steuererklärung, setzt da einiges von der Steuer ab, und erreich so schließlich eine Steuerlast von EUR 0,-, da das jährliche Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Nun schickt der Steuerpflichtige die Steuererklärung ab, nach dem Motto, „weniger als EUR 0,- geht ja nicht“.

Wenn das Finanzamt nun nicht alle der geltend gemachten Ausgaben anerkennt, kann man dann noch Belege nachreichen, d.h. noch mehr von der Steuer absetzen, um so wieder eine Steuerlast von EUR 0,- zu erreichen? (Und wie macht man das? Widerspruch einlegen? Belege formlos nachreichen?) Oder ist es dann zu spät?

Schöne Grüße

Petra

Aber ja:Belege nachreichen und Änderung beantragen - warum wurden die Unterlagen nicht gleich eingereicht?

Auch Einpruch möglich, wenn Ablehnung falsch.

Lia

Hallo Lia,

danke für die Antwort.

Aber ja:Belege nachreichen und Änderung beantragen - warum
wurden die Unterlagen nicht gleich eingereicht?

Weil’s Arbeit macht und weil bei einer Steuerlast von EUR 0,- kein weiterer Anreiz besteht, sich mit der Steuererklärung zu befassen.

Schöne Grüße

Petra

zu beachten wäre nur noch das der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist und Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung innerhalb der Rechtsbehelsfrist gestellt wird