Ich habe 2010 eine Eigentumswohnung gekauft die erst 2011 fertig wird und dann vermietet wird,
Was kann ich 2010 bei der Einkommenssteuer absetzen.
Ich habe bereits 25% der Wohnung bezahlt. Notarkosten, Eintragung ins Grundbuch für Wohnungskauf und Grundschuld. Die Grunderwerbssteuer wurde bezahlt und Schuldzinsen für den Kredit.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Die in 2010 entstandenen Kosten können Sie für 2010 geltend machen. Die Zinsen und die AfA Besitzübergang, sofern Sie die Wohnung vermieten. Vermieten Sie nicht, sondern nutzen selber, können Sie wegen fehlender Einkünfte aus Vermietung und Verapchtung auch nichts gegenrechen; ist dann halt Ihr Privatvergnügen, wenn sie sich selbst den Luxus einer eigenen Wohnung gönnen.
Hallo
mein Bekannter meinte das ich 2010 nichts absetzen kann weil die Wohnung noch nicht fertig ist. Sie wird erst im Oktober 2011 bezugsfertig.
MFG
flopet
Grundsätzlich werden die Kosten in dem Jahr geltend gemacht in dem sie angefallen sind. Auch wenn in 2010 noch keine Mieteinnahmen gegen die Ausgaben stehen ist das Prinzip das gleiche. Man kann das zwar auch noch im Folgejahr machen aber man muss es nicht.
Allerdings sollte man sich von einem Fachmal evtl. gegen rechnen lassen ob es clever ist die Ausgaben ohne Einnahmen zu veranlagen.
Generell kommt es auf das zu versteuernde Einkommen an was man hier clever nennen kann. Beispile: Falls das Einkommen = 0 ist und also keine Steuern in 2010 fällig waren oder aus anderen gründen schon ewig viel für das Jahr 2010 steuermindernd geltend gemacht wurde, dann wäre es dumm die Ausgaben noc in 2010 von den Steuern abzusetzen, da man nur das zurück bekommen kann was man eingezahlt hat.
Leider kann ich nicht weiterhelfen, für diese Fragen habe ich mir auch einen Steuerberater genommen, juliuszwo
Hallo, soweit ich weiß, kann man vor Einzug in die ETW alles absetzen auch Neuanschaffungen, Handwerker-Rechnungen. Alle Kosten, die anfallen, um die Wohnung fertig zu stellen. Aber denke daran, dass die Mieteinnahmen später auch als Einkommen gelten und später steuerlich angegeben werden müssen. Aber auf jeden Fall solltest du einen Steuerberater - zuständig für Eigentum usw. - zu Rate ziehen. Der weiß das schon und gibt dir dir richtigen Tipps. Viel Glück also.Gruß Uli
Rufen Sie beim zuständigen Sachbarbeiter Ihres Finanzamtes an und erfahren Sie dort, wer recht hat!
Hallo, die Zinsen kannst du abschreiben. Im Jahr der Fertigstellung 2% vom anteiligen Gebäudewert, der auf die Wohnung entfällt. Die Berechnungsgrundlage sollte der Bauträger dazu mitteilen. Sonst -gerade am Anfang einer solchen Anschaffung- empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater.
Hallo!
Ich bin kein Steuerexperte und kann deshalb leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Thomas
Leider kann ich diese Frage nicht beantworten, habe mir selbst einen Steuerberater damals genommen. juliuszwo
Ich denke alle von Ihnen benannten Kosten sind ansetzbar
Mich würde dass auch interessieren. Habe versucht, aber ohne Ergebniß…
Hab ich schon geantwortet? Ich glaube schon.
Sonst nochmal:
Leider kenne ich mich damit nicht aus.