Der Freund (A) kauft im Internet Waren, bittet den Freund (B) die Bezahlung über dessen Internet-Bezahldienst mit der Begründung bezahlen zu lassen, dass hierbei ja ein Käuferschutz besteht, so dass er sicher sein kann, die Ware auch einwandfrei zu bekommen.
Das wäre ja ein sinnvolles Motiv.
Wie aber wäre es, wenn das Geld, was der Freund (B) dem Freund (A) in „bar“ zurückerstattet, aus nicht versteuertem Einkommen stammt und „so“ nur gewaschen werden soll !?
Wenn denn später mal herauskommen sollte, dass es „so“ gewesen ist, hätte sich Freund (B) dann -ohne es zu wissen- steuerlich strafbar gemacht ?
MfG. Helmut