Hallo,
ich beziehe mich hier auf eine Frage bezüglich der Absetzbarkeit eines Eigenbau-PCs (vollständig beruflich genutzt). Ich weiß, dass diese nicht anders behandelt werden als Komplett-PCs. Und ich weiß auch aus meiner Steuersoftware (WISO), dass PCs im Allgemeinen auf eine Nutzungs- und somit Abschreibungsdauer von 3 Jahren angesetzt werden. Ich weiß auch, dass nicht selbstständig nutzbare Komponenten nicht als GWG durchgehen und daher zum PC-Posten hinzugefügt werden müssen.
Nun wäre der PC nach 3 Jahren vollständig abgeschrieben, was aber gerade bei einem Eigenbau-PC, der ja laufend „aktualisiert“ wird, nicht zutrifft. Der betreffende PC z.B. ist nun im 5 Jahr.
Wie werden die neuen Zufluss-Komponenten, die nach Ablauf dieser 3 Jahre hinzugefügt werden, steuerlich behandelt? Muss ein neuer PC für die kommenden 3 Jahre „angelegt“ werden, auf den sich die neuen Komponenten dann beziehen? Oder verlängert sich die Abschreibungsdauer des PCs um die jeweilige Komponente (wobei da irgendwas nicht stimmen würde, da ein Großteil der Kosten bereits in den vorherigen Jahren abgeschrieben worden wären)?
Danke für die Hinweise und Tipps!