hallo community,
folgender theoretische Fall.
A ist freiberuflicher Architekt. Er hat sein Büro in einer Ecke des Wohnzimmers seiner Wohnung (schreibtisch, Rechner, Kopierer, Regal mit Unterlagen) welches etwa 7m² der Gesamtwohnfläche bedeckt.
Das A Architekt ist könnte das FA ersehen aus a) A ist Mitglied bei der Architektenkammer, b) A macht 1x jährlich Fortbildung in diesem Bereich, c) A zahlt Rentenbeiträge beim Versorgungswerk für Architekten ein.
Allerdings kümmert sich A nicht sonderlich um die Akquise von Aufträgen, so das sein Einkommen im Jahr aus dieser Tätigkeit durchschnittlich bei 0 € liegt.
Kann A trotzdem Kosten für ein Arbeitsbereich bei der Steuer ansetzen?
Danke für Antworten
pucky