Ich habe angefangen ein Haus zu bauen, dass ich 2010 fertiggestellt habe.
Kann ich irgendetwas steuerlich absetzen.
Das Haus ist nur privat genutzt.
Danke
Hallo, leider bin ich kein Steuerberater und darf hierzu auch nicht beraten. Ich kann nur sagen, dass ich mein Haus zu 60% gewerblich nutze und diese 60% auch steuerlich absetzen kann, sowie die Mwst von den 60% zurück bekam. Da dies mit den 40% des privaten Teiles nicht geschehen ist, gehe ich davon aus, das diese auch nicht steuerlich absetzbar sind. Meines Wissens gibt es aber dennoch Möglichkeiten, aber welche sagt ein Steuerberater professionell.
Beste Grüße und viel Erfolg!
Hallo,
im Forum gibt es diesbzgl. schon mehrer Anfragen mit Hausbau + Steuern. Leider bin ich der falsche Ansprechpartner in dieser Sache + kann dir nicht helfen, sorry.
LG
Juneau
Hallo Rainer21,
bei diesem Thema kenne ich mich leider nicht aus. Da mein Mann aber in der Immobilienbranche tätig ist, habe ich ihn gefragt und er meinte es ist nicht möglich.
Vielleicht kann dir hier jemand etwas mehr dazu sagen.
Viele Grüße!
Hallo,
da du das Wohneigentum selber nutzt gibt es keine Möglichkeit steuerlicher Absetzbarkeiten.
Es bleibt nur die Möglichkeit über dann erfolgte Modernisierungs-/Renovierungskosten (die Rechung muss genau aufgeteilt sein nach Lohn und Materialkosten. Diese in der Einkommensteuer geltend zu machen.
Da sieht es im Moment sehr schlecht aus. Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage gibt es für ein privat genutztes Haus nur noch sehr wenig ördermöglichkeiten. Eine Eigenheimzulage könnte aber trotzdem noch beantragt werden, wenn der Bauantrag bis zum 31.12.2005 eingereicht wurde.
Ansonsten gibt es nur noch Möglichkeiten über die sogenannten Handwerkerleistungen (zB Schornsteinfeger, Heizungswartung, Malerarbeiten etc.) bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen (wie Treppenhausreinigung, wenn man sich den Rasen mähen lässt usw.). Das heißt, die „Arbeitsleistungen“ kann man steuerlich geltend machen. Wichtig dabei ist eine ordentliche Rechnung, in der die jeweilige Arbeitsleistung getrennt vom Material aufgeführt ist und das keine Barzahlungen erfolgen dürfen. Am besten ist daher eine solche Rechnung grundsätzlich zu überweisen.
Aber Achtung kurz nach dem Hausbau!! Handwerkerleistungen sind nur für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten absetzbar - nicht für die Schaffung von etwas Neuem. Die meisten Aufwendungen nach einem Hausbau stehen daher in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem und zählen deshalb zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten.
Nach einem Zeitraum von 5 Jahren kann man dan beruhigt von Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen ausgehen.
Es ist ein ziemlich komplexes Thema, meine Antwort hat deshalb nur eine grobe Übersicht zum Inhalt.
Hallo,
sofern Sie dadurch den Arbeitsweg verkürzt haben gibt es da Möglichkeiten