Steuerliche Absetzbarkeit der Zweitwohnung

Liebe/-r Experte/-in,

Bei mir liegt folgende Situation vor:
Mein Mann hat eine neue Arbeit etwa 130 km von meinem derzeitigen Arbeitsort entfernt bekommen. Wir werden gemeinsam dorthin ziehen und dort unseren Lebensmittelpunkt und unsere Hauptwohnung haben. An meinem Arbeitsort habe ich ein Angebot eines Bekannten bekommen: Ich kann während der Woche mietfrei in seinem derzeit nicht bewohnten Haus wohnen, muss nur die Nebenkosten zahlen. Diese Nebenkosten incl. der täglichen Fahrten zur Arbeit werden dann trotzdem in etwa so hoch sein, als würde ich mir direkt am Arbeitsort ein kleines Zimmer mieten.
Gleichzeitig werde ich natürlich am Wochenende nach Hause fahren, sowie mindestens einmal während der Woche, wenn ich früher Arbeitsschluss habe (Die Verkehrsanbindung ist gut, ich brauche ca. 80 Minuten für die einfache Strecke)

Nun stellt sich für mich die Frage: Was kann und darf ich absetzen? Bei mir liegt ja eine „Mischung“ zwischen täglichen Fahrten (ich fahre ja im Grunde an 2 von 5 Arbeitstagen pro Woche direkt vom Wohnort zur Arbeit) und dem Verbleib an der Zweitwohnung. Wenn ich die Miete am Zweitwohnsitz absetze, kann ich doch nur eine der stattgefundenen Fahrten absetzen, obwohl ich eigentlich zwei oder dreimal fahre.

Und wenn ich tägliche Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz absetze, betrüge ich ja eigentlich, weil ich nicht täglich, sondern eben nur 2 oder 3 Mal pro Woche fahre.

Falls ich die Nebenkosten des Hauses absetze: benötige ich einen offiziellen Mietvertrag, in dem ausgewiesen ist, welcher Teil Kaltmiete (wäre bei mir ja 0 €) und welcher Teil Nebenkosten beinhaltet, oder genügt ein Nachweis der verbrauchten Nebenkosten? Ist es in diesem Zusammenhang problematisch, wenn meine Zweitwohnung größer als 66 m^2 ist? (Hatte gelesen, dass sie das nicht sein darf, bei mir wird sie ja aber kostenlos zur Verfügung gestellt.)

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine

Bin nicht MEHR der Experte für Werbungskosten, weil ich seit Jahren Pensionär bin aber:
Bin selber jahrelang hin- und her gefahren und habe mich immer an die Spielregeln gehalten: Ehrlich währt am längsten und man muss nicht immer das maximale für sich herausschlagen. Mit dem Finanzamt kommt man am besten zurecht, wenn die gesamte Darlegung logisch ist. Die Kosten sind beruflich veranlasst, Nachweis ist natürlich erforderlich. Eine Fahrt pro Woche wird immer anerkannt, auf meine Zusatzfahrt in der Wochenmitte habe ich steuerlich verzichtet, dass habe ich als mein Privatvergnügen angesehen. Wenn die Kosten der wöchtenlichen Fahrt und der Wohnungskosten nicht höher sind als die Kosten jeden Tag ohne Wohnung, wird es keine Probleme geben, denn die Begründung ist nachvollziehbar. Wichtig ist, das auch regelmässig nach Hause gefahren wird und nicht häufiger die Wohnung am Arbeitsort über das Wochenende genutzt wird, das könnte die Nutzung als Feriendomizil vermuten lassen. Von der Möglichkeit die Wohnung zu nehmen und statt der Kosten jeden Tag eine Fahrt abzurechen rate ich dringend ab. Das Finanzamt kann sich mal den Kilometerstand nachweisen lassen und das Türken hört bei Kilometerständen in Werkstattrechnungen und Versicherung so wie bei Kauf auf.

Hallo Aquarius,

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Betrügen kommt für mich natürlich nicht in Frage. Das seh ich so wie Sie. Deswegen hatte ich nachgefragt, ich möchte das ganz schon sauber durchführen, aber auch nichts verschenken, was mir zusteht.

Das mit den 66 m^2 wissen Sie wahrscheinlich auch nicht so genau. Ich überlege, ob ich mit dem Eigentümer vereinbare, dass ich einfach nur 3 Räume anmiete, da ich eh das ganze Haus natürlich nicht nutzen werde. Dann hätte ich auch kein Problem mit der Größe.

Wie dem auch sei, vielen Dank, Sie haben mir schon geholfen.

Hallo Nadine, ich wollte Ihnen keine Unrechtmäßigkeiten unterstellen, sondern nur allgemeine Hinweise geben. Ergänzen möchte ich noch, dass die Kosten der Zweitwohnung-Variante auch höher sein dürfen als die normalen Fahrkosten, es muss eben nur verhältnismäßig sein. Die ständige Hin- und Herfahrerei ist ja auch eine Belastung und gute Begründung. Manchmal ist es auch zweckmäßig, für die ersten 1 - 2 Jahre ein Fahrtenbuch als Nachweis zu führen, kostet 4 Euro von Herlitz in jedem Supermarkt zu haben. Dann hat man immer einen sehr guten anerkannten Nachweis.

Mehr als das was du weisst, weiss ich leider auch nicht.

Hallo,

die Fahrten von der neuen entfernten gemeinsamen Wohnung zur Arbeitstelle sind sog. Familienheimfahrten.
M.E. dürfen Sie quasi einmal pro Woche hin und her pendeln (0,30 € pro gefahrenem Km). Das überlassene Einfamilienhaus können Sie steuerlich grundsätzlich ebenfalls absetzen Stichwort (doppelte Haushaltsführung); mit den 66 qm sehe ich auch so; natürlich wird das Finanzamt Mietverträge sehen wollen.
Ihr Argument mit den Nebenkosten ist zwar stichhaltig;
Letztendlich rate ich Ihnen auch dazu, weil die Lebensqualität in einem solchen Haus, sicher höher ist, als in einer Wohnung.