Liebe/-r Experte/-in,
Bei mir liegt folgende Situation vor:
Mein Mann hat eine neue Arbeit etwa 130 km von meinem derzeitigen Arbeitsort entfernt bekommen. Wir werden gemeinsam dorthin ziehen und dort unseren Lebensmittelpunkt und unsere Hauptwohnung haben. An meinem Arbeitsort habe ich ein Angebot eines Bekannten bekommen: Ich kann während der Woche mietfrei in seinem derzeit nicht bewohnten Haus wohnen, muss nur die Nebenkosten zahlen. Diese Nebenkosten incl. der täglichen Fahrten zur Arbeit werden dann trotzdem in etwa so hoch sein, als würde ich mir direkt am Arbeitsort ein kleines Zimmer mieten.
Gleichzeitig werde ich natürlich am Wochenende nach Hause fahren, sowie mindestens einmal während der Woche, wenn ich früher Arbeitsschluss habe (Die Verkehrsanbindung ist gut, ich brauche ca. 80 Minuten für die einfache Strecke)
Nun stellt sich für mich die Frage: Was kann und darf ich absetzen? Bei mir liegt ja eine „Mischung“ zwischen täglichen Fahrten (ich fahre ja im Grunde an 2 von 5 Arbeitstagen pro Woche direkt vom Wohnort zur Arbeit) und dem Verbleib an der Zweitwohnung. Wenn ich die Miete am Zweitwohnsitz absetze, kann ich doch nur eine der stattgefundenen Fahrten absetzen, obwohl ich eigentlich zwei oder dreimal fahre.
Und wenn ich tägliche Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz absetze, betrüge ich ja eigentlich, weil ich nicht täglich, sondern eben nur 2 oder 3 Mal pro Woche fahre.
Falls ich die Nebenkosten des Hauses absetze: benötige ich einen offiziellen Mietvertrag, in dem ausgewiesen ist, welcher Teil Kaltmiete (wäre bei mir ja 0 €) und welcher Teil Nebenkosten beinhaltet, oder genügt ein Nachweis der verbrauchten Nebenkosten? Ist es in diesem Zusammenhang problematisch, wenn meine Zweitwohnung größer als 66 m^2 ist? (Hatte gelesen, dass sie das nicht sein darf, bei mir wird sie ja aber kostenlos zur Verfügung gestellt.)
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine