Hallo, vielleicht kennt jemand so einen Fall und kann etwas dazu beitragen. Zum Fall: Während der Ehe haben die Ehepartner eine Eigetumswohnung (fremdfinanziert) gekauft. Diese wurde auch durch die Eheleute selbst bewohnt. Es kam dann irgendwann
zur Trennung und letztendlich auch zur rechtskräftigen Scheidung. Die Eigentumswohnung bewohnt seither die Exfrau. Der Exmann bewohnt eine Mietwohnung. Die Eigentumsverhältnisse sind zu beiden Teilen gleich aufgeteilt. Die Rückführung der monatlichen Finanzierungsraten ist mit rund 40 zu 60, also 40% zahlt die Exgattin, 60% zahlt der Exmann, verteilt. Nun steht wieder einmal die Steuererklärung an. Welche konkreten Kosten können steuerlich geltend machen bzw. kann überhaupt etwas steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer vermieteten Immobilie können ja Zinsen, Abschreibung etc. ggf. zu einer „Steuerminderung“. Zwischen den Exeheleuten besteht auch keine Art Mietvertrag, für die von der Exfrau bewohnten und vom Exmann mitbezahlten Wohnung. Vielen Dank.
Dazu kann ich leider nichts sagen. So detailliert weiß das nur ein Steuerberater.
wieder einmal die Steuererklärung an. Welche konkreten Kosten
können steuerlich geltend machen
Bei Eigennutzung nur die haushaltsnahen Dienstleistungen.
huhu,
wurde denn der Teil des Mannes an die Dame Vermietet?