Liebe Mitglieder,
da ich mich sehr für das Steuerrecht interessiere würde ich gerne folgenden fiktiven Fall schildern, um zu erfahren wie dieser aus steuerrechtlicher Sicht zu behandeln wäre:
Nehmen wir einmal an Person X geht für 5 Wochen nach Spanien um eine Sprachreise zu absolvieren (Reisezeitraum: 2009). Nehmen wir in diesem Kontext ferner an, dass die Sprachreise die Voraussetzungen der beruflichen Bedingtheit erfüllt.
Im Rahmen der Buchung der Sprachreise wären X folgende Kosten entstanden:
- Kosten für Sprachschule: 2.000 EUR
- Kosten für Unterkunft (inkl. HP): 1.000 EUR
- Flug: 500 EUR
- Taxikosten für Flughafentransfer: 50 EUR
- Kosten für Schulungsmaterialien: 50 EUR
= SUMME 3.600 EUR
Die Posten 1/2 sind auf einer Rechnung der Sprachschule vermerkt, Posten 3 durch eine Rechnung der Fluggesellschaft, Posten 4/5 durch Quittungen.
Könnte X im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2009 nicht nur 3.600 EUR steuerlich geltend machen, sondern nachfolgende Kosten?:
- Kosten für Sprachschule: 2.000 EUR
- Pauschbetrag f. Übernachtungen (34 stk)= 105*34 = 3.570 EUR
- Verpflegungspauschbetrag (35-mal)= 36*35 = 1.260 EUR
- Flug: 500 EUR
- Taxikosten für Flughafentransfer: 50 EUR
- Kosten für Schulungsmaterialien: 50 EUR
- Fahrtkosten Whng.-Schule: mit Kilometersatz 0,30 EUR
= SUMME 7.430 EUR (ohne Fahrtkosten)
(Pauschalen auf Basis des BMF-Schreibens IV C 5 - S 2353/08/10006
IV C 6 - S 2145/08/10001)
Wäre dieser Ansatz für X möglich? Falls nicht, welche Kosten könnte X tatsächlich im Rahmen seiner Einkommenstuererklärung geltend machen?
Für etwaige Rückantworten und die damit einhergehende Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank + Gruß
Volker