Steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer

Hallo,
ich bearbeite gerade meine Steuererklärung für 2011…Kurze zusammenfassung :
War das ganze Jahr als Angestellter tätig un habe am 03.01.2011 ein Kleingewerbe angemeldet als Zusatzverdienst…habe als gelernter Bootsbauer dieses Gewerbe nebenher betrieben.
Habe in meiner Wohnung einen sonst nicht genutzten Raum als Büro für das Gewerbe genutzt und mit neuen Möbeln (schreibtisch, Regale und neuen Bodenbelag) versehen…alles im zuge des Gewerbes.
Meine Frage nun…ich habe knapp 2000€ erwirtschaftet…und würde gerne soviel wie möglich davon „behalten“
Wie kann ich nun das Büro absetzen (habe dort Rechnungen, Angebote und Aufträge bearbeitet) , kann ich den Schreibtisch und den Bodenbelag absetzen?
und wie sieht es mit Telekomunikationskosten aus?? Habe alle E-mail, telefonate usw. über mein Handy und Dsl Vertrag getätigt…Brauche da dringend ein wenig Hilfe, da mich das Gewerbe angeben doch ein wenig überfordert :wink:
Vielen Dank!!

Hallo Herr Raube,
grundsätzlich können Sie ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn Ihnen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit kein anderer Raum zur Verfügung steht. Als „Verteilungsschlüssel“ bietet sich hier die Quadratmeterzahl des Raums im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche an. [Bsp.: Wohnfläche 100qm, Büro 10qm -> Anteil an der gesamten Wohnfläche 10%. Miete pro Jahr 7200 € -> Kosten für das Arbeitszimmer = 10% von 7200 € = 720 €]
Unabhängig davon, ob Sie den Raum selbst steuerlich geltend machen, können Sie die Einrichtungsgegenstände und auch den Bodenbelag als Arbeitsmittel absetzen. Bedenken Sie dabei die Regelungen zur Abschreibung: Güter, die teurer als 410 € netto waren, müssen gemäß Abschreibungstabelle abgeschrieben werden (sprich: die Ausgaben für solche Güter müssen über mehrere Jahre verteilt werden, weil solche Güter in der Regel auch meherere Jahre nutzbar sind). [Bsp.: Ihr Schreibtisch kostet netto 200 € --> dieser Betrag kann direkt steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Fußbodenbelag kostet netto 6oo € --> *kurz in die AfA-Tabelle im Internet geschaut* Abschreibungszeit beträgt 6 Jahre --> für 2011 können Sie 100 € geltend machen. Achtung: Wenn Sie den Bodenbelag nicht am Anfang des Jahres erworben haben, vermindert sich der Abschreibungsbetrag entsprechend. Bsp.: Anschaffung im Juli 2011 -> 6 Monate zur Abschreibung = 50% des Jahres --> 50% von 100 € = 50 € abschreiben! Die restlichen Kosten verteilen sich dann auf die folgenden Jahre.]

Auch die Kommunikationskosten können geltend gemacht werden. Natürlich können hier nicht die gesamten Kosten angesetzt werden, denn wie Sie schon schrieben nutzen Sie z. B. Telefonanschluss und Handy auch privat. Als Faustregel: Wenn Sie einen Gegenstand zu mehr als 10% beruflich nutzen, können Sie die Kosten anteilig geltend machen. Wichtig ist, dass der Aufteilungsmaßstab erkennbar und plausibel sein muss. Also ist es nun an Ihnen, zu überlegen, in welchem Verhältnis Ihre private und berufliche Nutzung von Telefon etc. zueinander stehen. [Bsp.: Telefonanschluss 90% privat, 10% dienstlich; Kosten im Jahr: 360 € --> 36 € davon können als Kosten angesetzt werden] Seien Sie hierbei ehrlich zu sich selbst - erstens aus Prinzip, und zweitens, weil Sie solche Verteilungsschlüssel ggf. auch einmal vor einem Betriebsprüfer plausibel darlegen müssen.

Wenn Sie alle Ihre Kosten aufsummieren, kann es sein, dass diese Ihre Einnahmen überschreiten. In diesem Fall geben Sie den negativen Betrag unbedingt in Ihrer Steuererklärung an (nicht etwa: positive Einkünfte = 0). Er wird mit Ihren Einkünften als Angestellter verrechnet und mindert somit Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer ersten Steuererklärung als Selbständiger weiter. Für Ihr kleines Gewerbe wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg!

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

auf diesem Wege kann und darf keine Steuerberatung erfolgen, d. h. Sie sollten hier unbedingt eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen.

Gruß
Dieter

du kannst die kosten angeben. ausgaben pro anschaffung unter 410 euro netto mindern deine steuern in diesem jahr, bei höhren beträgen werden die ausgaben über mehrere jahre verteilt, da gibt es bestimmte vorschriften.
lg
maria

Hallo,
ich bearbeite gerade meine Steuererklärung für 2011…Kurze
zusammenfassung :
War das ganze Jahr als Angestellter tätig un habe am
03.01.2011 ein Kleingewerbe angemeldet als
Zusatzverdienst…habe als gelernter Bootsbauer dieses Gewerbe
nebenher betrieben.
Habe in meiner Wohnung einen sonst nicht genutzten Raum als
Büro für das Gewerbe genutzt und mit neuen Möbeln
(schreibtisch, Regale und neuen Bodenbelag) versehen…alles im
zuge des Gewerbes.
Meine Frage nun…ich habe knapp 2000€ erwirtschaftet…und
würde gerne soviel wie möglich davon „behalten“
Wie kann ich nun das Büro absetzen (habe dort Rechnungen,
Angebote und Aufträge bearbeitet) , kann ich den Schreibtisch
und den Bodenbelag absetzen?
und wie sieht es mit Telekomunikationskosten aus?? Habe alle
E-mail, telefonate usw. über mein Handy und Dsl Vertrag
getätigt…

Hallo,

die Kosten für das Arbeitszimmer können grundsätzlich abgesetzt werden, sofern sich hier ein Großteil der betrieblichen Tätigkeit abspielt. Genauere Informationen gibt es auch unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] Neben den Möbeln sind also anteilige Mietkosten, Telefonkosten und Co. absetzbar. Allerdings ist bei Telefonkosten eine sehr detaillierte Aufstellung anzufertigen, sofern kein gesondertes Betriebstelefon eingesetzt wurde.

Hallo,

das Arbeitszimmer ist abziehbar bis max € 1.250,-.
Dafür müssen sämtliche Kosten der Whg ermittelt werden und auf den Anteil des AZ an der Gesamtgröße der Whg umgelegt werden.
Bsp: Whg = 100 qm, AZ 15 qm = abziehbarer Teil AZ 15%, jedoch max 1.250,-.
Einrichtungsgegenstände/Arbeitsmittel werden gesondert betrachtet und haben mit dem Höchstbetrag nichts zu tun. Hier kommt es auf die Höhe der Kosten an. Kosten netto 410,- netto dann Verteilung auf Nutzungsdauer.
Bsp: PC = 900,-, ND 3 Jahre = AfA 300,-/Jahr. Für die einzelnen Wirtschaftsgüter gibt es offizielle Abschreibungstabellen, aus denen die ND hervorgeht.

Telekommunikationskosten können grds. angesetzt werden. Wurde kein „Fahrtenbuch“, d.h. lfd Aufzeichnungen über Dauer, Art, etc der Gespräche geführt, gibt es die Möglichkeit, die Kosten pauschal anzusetzen. Bei der Pauschalabrechnung wird der berufliche Anteil prozentual von den gesamten Kosten für Telefon, Fax oder Internet berechnet. Pro Monat wird ein Anteil von 20% Ihrer monatlichen Kosten, höchstens jedoch € 20,- als beruflicher Anteil berücksichtigt.

Würde mich diesbezüglich aber doch an einen StB wenden, da man doch einiges übersehen, falsch machen kann.

Viele Grüße und viel Erfolg
hjs

HALLO, leider ist der User zur Zeit nicht verfügbar.
Deshalb kann auf die spezielle Frage auch keine Antwort
erteilt werden. Mit freundlichem Gruß

Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer könnten steuerlich absetzbar sein. Zu diesen Aufwendungen zählen die anteilige Absetzung für Abnutzung [vom Kaufpreis der Wohnung] sowie sämtliche Aufwendungen, die für die Wohnung als Ganzes getätigt wurden [Miete, Betriebskosten, Grundsteuer, Anliegerbeiträge, Gebäudeversicherung, etc.] im Verhältnis (Grundfläche des Arbeitszimmers / Grundfläche der Wohnung).

Die Aufwendungen, die sich lediglich auf das Arbeitszimmer beziehen sind voll anzusetzen (z.B. Bodenverlegen im Arbeitszimmer, Tapezieren der Wände im Arbeitszimmer, sowie alles andere, was fest und untrennbar mit dem Zimmer verbunden ist).

Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können vom Finanzamt der Höhe nach auf EUR 1.250 beschränkt werden, wenn sich das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung befindet. Wenn Sie erklären, dass Ihnen für die entsprechende Arbeit noch mindestens ein weiterer Raum zur Verfügung steht, dann sind die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich gar nicht absetzbar. Wenn Sie erklären, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und selbstständigen Tätigkeit bildet, dann sind die Kosten der Höhe nach unbeschränkt absetzbar.

Kosten für ein Arbeitszimmer sind NICHT:

Kosten für Möbel (Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Schränke), Regale und Schreibwaren, da diese nicht untrennbar mit dem Arbeitszimmer verbunden sind. Somit sind diese Kosten stets und voll absetzbar.

Kosten für Telekommunikation ist ebenfalls absetzbar, wenn diese beruflich veranlasst waren. Wenn kein separater Anschluss für das Arbeitszimmer besteht, dann würde ich von den Gesamttelekommunikationskosten den beruflichen Anteil pauschal auf 20% schätzen.

Tragen Sie Ihre entsprechenden Kosten dann einfach in der Anlage für Gewerbetreibende ein.

Viel Erfolg.

Hallo,
also Du kannst anteilig Miete (incl. Strom etc.) für den Arbeitsbereich angeben, Telefon und Fax schätzen z. B. 1/4 o.ä. der Gesamtkosten nehmen. Schreibtisch, Regale etc. unter 400€ kannst Du gleich ganz abziehen, über 400€ würde ich auf fünf Jahre verteilen. Den Bodenbelag für die Arbeitsecke würde ich gleich in die Kosten nehmen.

Ich hoffe Du kommst klar.

Gruß aus Hannover

Hallo Jens Raube,
das Arbeitszimmer ist absetzbar, einmal mit einer pau-
schalen Summe von 1200 €. Dies wird voraussichtlich das
Finanzamt nicht anerkennen. Dann muß eine Aufstellung
erstellt werden, die dann Heißt „Aufstellung Kosten des
Arbeitszimmer“. Hier müssen alle Kosten des Hauses oder
Wohnung (Zinsen, Grundsteuer, Afa des Hauses, Heizungs-
kosten, Strom, Versicherungen, Wasser, ABwasser, Nie-
derschlagswasser, Müllgebühren, Reinigungskosten usw.)
entthalten. Dann die Gesamtkosten durch die qm der ge-
samten Wohnfläche teilen, somit erhält man die Kosten
für ein qm. Diese indirekten Kosten mal qm des Arbeits-
zimmers ergibt die Indirekten Kosten. Weiter können die
Möbel und Bodenbelag usw. direkt zugeordnet werden
(Möbel nur die Afa ND 5 Jahre). Das Zusammen ergibt die
Kosten des Arbeitszimmers. Ich würde raten, diese Auf-
stellung gleich abzugeben.
Beim Telefon (Festnetz, Handy, Internet, Vertragskosten
usw.) des Jahres zusammenstellen und absetzen. Von den
Jahreskosten muß nun der private Anteil ca. 40 % er-
mittelt werden. Der private Anteil wird versteuert
incl. MWST erhöht den Umsatz.
Wenn der PKW nicht im Anlagevermögen des Gewerbes ist,
sondern privat, dann die für das Gewerbe gefahrenen
km ermitteln und mit 0,30 € bewerten und absetzen.

Grüß tilgba

Also nach meiner Info ist es immer so, daß ich als Gewerbeangemeldete® immer einen Steuerberater brauche. Der weiss genau was da zu tun ist.

Hallo, die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist wieder einfacher geworden. Gut, dass das Zimmer abgeschlossen ist, das macht die Sache einfacher. Vorsorglich sollte das Zimmer nicht unbedingt nach Gästewohnung aussehen.

Miete der Wohnung geteilt durch die Quadratmeter, Nebenkosten gleicher Schlüssel. Strom wird etwas schwieriger. Telefon ist bedenkenlos mit 20% des Basispreises anzusetzen. Handy wird etwas schwieriger. Evtl. gleicher Schlüssel oder ein zweites für heuer kaufen. Dann beim Kauf der Möbel auf die AfA (Absetzung für Abnutzung achten). Hier sind die Details gut nachzulesen: http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html. Den Boden anzusetzen finde ich etwas gewagt, wenn auch nicht illegal. Aber man/frau muss ja nicht unbedingt schlafende Hunde wecken.
Viel Erfolg.

Suchen Sie sich einen Steuerberater. Wer ohne Ahnung so etwas selbst macht, kann schnell auf den Mund fallen.