Hallo,
das Finanzamt erklärt auf Nachfrage, dass eine Arztrechnung datiert im Dezember, die im Januar bezahlt wurde, nicht im Jahr der Rechnungsstellung bei der Einkommensteuererklärung absetzbar ist, sondern im Jahr der Zahlung der betreffenden Rechnung.
Im Jahr zuvor wurde jedoch bei ähnlicher Lage das Rechnungsdatum anerkannt und die Zahlung der Rechnung erfolgte über mehrere Monate im darauffolgenden Jahr.
Wer kennt die genaue steuerliche Rechtslage ?
Besten Dank im voraus für die Unterstützung.