Hallo,
Ich besitze eine Eigentumswohnung mit einer leider sehr drögen
Hausverwalterin.
Jetzt habe ich eine Frage die sie überfordert und suche nun Hilfe:
Seit dem 01. Januar können Haus- und Wohnungseigentümer 20% der
Kosten für Handwerkerleistungen bis zu eine Maximalhöhe von 600 Euro
steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Leistungen aus Gartenpflege
etc. Bisher habe ich nur Informationen für Hauseigentümer gefunden,
da ist der Fall dann einfach. Gärtner erhält im Jahr bis zu 3000 Euro
Arbeitslohn und davon sind dann 600 Euro absetzbar. Wie sieht das
aber num bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum der WEG aus? Kann
jeder Miteigentümer bis zu 600 Euro hierfür ansetzen oder nur alle
gemeinsam oder überhaupt nicht? Wie muss dann die Abrechnung
erfolgen? Genügt eine Aufstellung des Verwalers oder muss dieser alle
Rechnungen nun kopieren und an die Eigentümer weiterleiten?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.
Schöne Grüße aus Trier
Thomas