Hallo,
mein Mann hat nach einer schweren Erkrankung eine Reha-Maßnahme in einer Privatklinik in Anspruch genommen. Da wir gesetzlich versichert sind, mussten wir die Kosten selber tragen. Als wir diese dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen wollten, wurde dieses vom Finanzamt mit folgender Begründung abgelehnt:
- Von uns wurde kein vor Behandlungsbeginn ausgestelltes amtsärztliches Attest vorgelegt.
- Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, so muss auch das Finanzamt die Kosten nicht berücksichtigen.
Zu Punkt 1 muss ich sagen, dass das Finanzamt bei der Beleganforderung nie ein amtsärztliches Attest von uns verlangt hat. Es hat lediglich Atteste der Klinikärzte gefordert und von uns erhalten. Darf das Finanzamt jetzt bei seiner Entscheidung auf ein amtsärztliches Attest verweisen, welches sie zuvor gar nicht angefordert haben? Was wäre, wenn wir ein solches Attest hätten?
Zu Punkt 2. Wie verhält es sich bei privat Versicherten, wo die Krankenkasse bezahlt? Können die einen eventuellen Eigenanteil steuerlich absetzen?
Wie sollen wir vorgehen? Sollen wir dagegen klagen? Wegen des nicht angeforderten amtsärztlichen Attestes sehe ich eher den Fehler im Verwaltungsablauf. Ist dafür auch das Finanzgericht zuständig oder liegt das in der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes?
Wer weiß Rat?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike