Steuerliche Absetzbarkeit von Reha-Kosten

Hallo,

ich habe Fragen zu folgendem hypothetischen Fall:

Jemand hat nach einer schweren Erkrankung eine Reha-Maßnahme in einer Privatklinik in Anspruch genommen. Da er gesetzlich versichert ist, musste er die Kosten selber tragen. Als er diese dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen wollte, wurde dieses vom Finanzamt mit folgender Begründung abgelehnt:

  1. Es wurde kein vor Behandlungsbeginn ausgestelltes amtsärztliches Attest vorgelegt.
  2. Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, so muss auch das Finanzamt die Kosten nicht berücksichtigen.

Zu Punkt 1: Das Finanzamt hat bei der Beleganforderung nie ein amtsärztliches Attest verlangt. Es hat lediglich Atteste der Klinikärzte angefordert und erhalten. Darf das Finanzamt jetzt bei seiner Entscheidung auf ein amtsärztliches Attest verweisen, welches es zuvor gar nicht angefordert hat?

Zu Punkt 2: Wie verhält es sich bei privat Versicherten, wo die Krankenkasse bezahlt? Können die einen eventuellen Eigenanteil steuerlich absetzen?

Wie sollte man in diesem Fall vorgehen? Empfiehlt es sich zu klagen? Wegen des nicht angeforderten amtsärztlichen Attestes sehe ich eher den Fehler im Verwaltungsablauf. Ist dafür auch das Finanzgericht zuständig oder liegt das in der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes?

Wer weiß Rat?
Mit freundlichen Grüßen

Ulrike

Vorab: eine private Krankenversicherung zahlt in der Regel gar keine Reha, daher ist ein gesetzlich Versicherter hier besser dran.

Jetzt zur Steuer:

Die Notwendigkeit der Reha muss belegt werden. Dazu sind die Ärzte der Klinik nicht besonders geeignet. Wer hat die Reha empfohlen, wer hat eingewiesen ? Wäre die Reha auch in einer Kasseneinrichtung möglich gewesen ?

Ein amtsärztliches Zeugnis kann m.E. nicht verlangt werden, auch die Argumentation mit der Kasse ist nicht stichhaltig.

Verwaltungsgericht hat damit nichts zu tun.

Gruss

Barmer