Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen

Hallo Ihr Wisser,

bei der Einkommensteuererklärung können Unterhaltszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe geltend gemacht werden. Aber wie wird die Bedürfigkeit des Unterhaltsempfängers dokumentiert?

Beispiel: Kind zahlt Unterhalt an die Eltern. Die Eltern haben kein Vermögen und laut Steuerbescheid kein (oder negatives) zu versteuerndes Einkommen, haben aber keinen Antrag auf ALGII bzw. Grundsicherung gestellt.

Zusatzfragen:

  • Wie ist es, wenn mehrere Kinder eines Elternteils diesem Unterhalt zahlen?
  • Macht es einen Unterschied, ob das Kind / die Kinder im Haushalt der Eltern leben?

Nur zur Info - das sind keine Hausaufgaben :wink:. Über die Zeit bin ich hinaus.

Danke im Voraus

Felix

Unterhaltszahlungen
Hi,

bei der Einkommensteuererklärung können Unterhaltszahlungen
bis zu einer bestimmten Höhe geltend gemacht werden.

jep, § 33a Abs. 1 EStG

Aber wie
wird die Bedürfigkeit des Unterhaltsempfängers dokumentiert?

Inland: amtliche Bescheinigungen, Rentenbescheide, Steuerbescheid, etc.
Ausland: amtliche Unterhaltsbescheinigungen
Falls das zutrifft, nochmal melden, ich such jetzt nicht die Verfügung raus…

Beispiel: Kind zahlt Unterhalt an die Eltern. Die Eltern haben
kein Vermögen und laut Steuerbescheid kein (oder negatives) zu
versteuerndes Einkommen, haben aber keinen Antrag auf ALGII
bzw. Grundsicherung gestellt.

Steuerbescheid ist doch prima

Zusatzfragen:

  • Wie ist es, wenn mehrere Kinder eines Elternteils diesem
    Unterhalt zahlen?

dann teilt sich der Freibetrag im Verhältnis der Unterhaltsleistungen auf, also bei zwei Kindern mit gleichen Zahlungen nur halber Freibetrag nach § 33a Abs. 1 EStG.

  • Macht es einen Unterschied, ob das Kind / die Kinder im
    Haushalt der Eltern leben?

nee
bei einer Konstellation wird Unterhalt unterstellt, müsst ich erst suchen
wenn Unterhalt gezahlt wird, braucht man nicht mit Fiktionen zu arbeiten

Schöne Grüße
C.

Hallo,

schon mal danke!

Aber wie
wird die Bedürfigkeit des Unterhaltsempfängers dokumentiert?

Inland: amtliche Bescheinigungen, Rentenbescheide,
Steuerbescheid, etc.

„Amtliche Bescheinigungen“ - wenn der Einkommensteuerbescheid feststellt, dass kein Einkommen besteht, gilt das als Bescheinigung für Bedürftigkeit?

Cheers, Felix

ja