Steuerliche Absetzbarkeit von Zahnbehandlungen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine weitere Frage an Sie.
In wie weit lassen sich Kosten für Zahnbehandlungen bei der Steuererklärung geltend machen?
Meines Kenntnisstandes nach, ist es zumutbar das 4% des Bruttojahreseinkommens für medizinische Aufwendungen selbst getragen werden können/müssen.
Sind sämtliche Kosten die darüber hinaus gehen von der Steuerabsetzbar und wenn ja wie?
Ist es hierbei egal um welche medizinischen Leistungen es sich handelt? Sprich Medikamente, Arztbehandlungen od. eben Zahnbehandlungen.

In meinem konkreten Fall wurde mir ein Schneidezahn und drei 2 Backenzähne überkront, das es medizinisch notwendig war bzw. da mir der Schneidzahn abgebrochen war. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 2300€ angefallen. Kann ich diese bei der Steuererklärung für das Jahr 2009 geltend machen und wenn ja in welcher Anlage bzw. welcher Zeile?

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Auskünfte.

Mit freundlichem Gruß

Michael Pietsch

Hallo Michael,

deine Frage betrifft den § 33 EStG. Dort ist geregelt wie hoch deine zumutbare Eigenbelastung ist. Sie bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte nicht des Einkommens. Einkünfte sind Einnahmen minus Werbungskosten. Die Eintragungen kannst du auf der dritten Seite des Mantelbogens, an den Randziffern 68 bis 73 vornehmen. Dort machst du die erforderlichen Angaben. Du kannst alle Kosten angeben die medizinisch notwendig waren, dir verschrieben wurden oder worüber du ein Rezept vom Arzt hast. Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören zum Beispiel auch noch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten, Kosten für Pflegeheime, Krankheits- und Scheidungskosten.
Ich hoffe du kommst klar - viel Erfolg.

Gruß Andreas

Ich weiss nicht, wieso Sie mich anschreiben, Ich kann diese Frage nicht beantworten.

ich habe eine weitere Frage an Sie.
In wie weit lassen sich Kosten für Zahnbehandlungen bei der
Steuererklärung geltend machen?
Meines Kenntnisstandes nach, ist es zumutbar das 4% des
Bruttojahreseinkommens für medizinische Aufwendungen selbst
getragen werden können/müssen.
Sind sämtliche Kosten die darüber hinaus gehen von der
Steuerabsetzbar und wenn ja wie?
Ist es hierbei egal um welche medizinischen Leistungen es sich
handelt? Sprich Medikamente, Arztbehandlungen od. eben
Zahnbehandlungen.

In meinem konkreten Fall wurde mir ein Schneidezahn und drei 2
Backenzähne überkront, das es medizinisch notwendig war bzw.
da mir der Schneidzahn abgebrochen war. Hierfür sind Kosten in
Höhe von ca. 2300€ angefallen. Kann ich diese bei der
Steuererklärung für das Jahr 2009 geltend machen und wenn ja
in welcher Anlage bzw. welcher Zeile?

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Auskünfte.

Mit freundlichem Gruß

Michael Pietsch