Steuerliche Absetzbarkeit Zweifamilienhaus nach Umschuldung

Liebe Wissenden,

mal folgende hypothetische Frage:
Jemand kauft ein Zweifamilienhaus, ganz einfach zu rechnen 2 WE (eine vermietet, eine selbstgenutzt) je 100 qm für 100.000 Euro.

Die Kreditzinsen für die vermietete WE kann er ja bei der Steuererklärung absetzen.

Angenommen nach 10 Jahren schuldet er um, Restschuld 50.000 Euro.

Nun könnte er ja auf die Idee kommen, die 50.000 Euro für die vermietete Wohnung komplett anzusetzen - frei nach dem Denken, ich habe eigentlich die letzten 10 Jahre nur meine eigene Wohnung getilgt :wink:

Oder er könnte auf die Idee kommen, 2 Kredite je 25.000 Euro zu machen, den eigenen zu tilgen und den anderen nicht, um möglichst hohe Zinsen abzusetzen.

Wie seht ihr das als Kenner der Materie, bzw. kennt jemand Links, wo ich mich selbst schlau machen könnte?

Danke und liebe Grüße
Mela

Servus,

hier der gewünschte Link: § 42 Abs. 2 AO

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Jemand kauft ein Zweifamilienhaus, ganz einfach zu rechnen 2
WE (eine vermietet, eine selbstgenutzt) je 100 qm für 100.000
Euro.

Ich war mal in einer ähnlichen Situation.

Wie seht ihr das als Kenner der Materie, bzw. kennt jemand
Links, wo ich mich selbst schlau machen könnte?

Ich habe vor Kreditbestellung und Kaufvertrag einen Termin beim Steuerberater gehabt. Danach wurden Kaufvertrag und Kreditverträge gestaltet. Der Steuerberater hat mir seinerzeit versichert, dass „im nachinein“ da nichts möglich ist, es muss vorher alles klar sein.
Die paar Hundert Euro waren seinerzeit gut angelegtes Geld.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Angenommen nach 10 Jahren schuldet er um, Restschuld 50.000 Euro. Nun könnte er ja auf die Idee kommen, die 50.000 Euro für die vermietete Wohnung komplett anzusetzen - frei nach dem Denken, ich habe eigentlich die letzten 10 Jahre nur meine eigene Wohnung getilgt :wink:

Nach 10 Jahren das Darlehen einfach (um)widmen - das ist nicht.
Wie schon gesagt wurde, können die Weichen bei Erwerb/bei Darlehensaufnahme gestellt werden und dann könnte sinnvollerweise auch das separate Darlehen für die eigengenutzte Wohnung bevorzugt getilgt werden.
Eine steuerliche Beratung ist hier sicher gut angelegtes Geld.

Für eine Vorabinfo in Normaldeutsch siehe z.B.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9909.htm
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12…

Grüsse Rudi

Die Kreditzinsen für die vermietete WE kann er ja bei der
Steuererklärung absetzen.

Angenommen nach 10 Jahren schuldet er um, Restschuld 50.000
Euro.

Nun könnte er ja auf die Idee kommen, die 50.000 Euro für die
vermietete Wohnung komplett anzusetzen - frei nach dem Denken,
ich habe eigentlich die letzten 10 Jahre nur meine eigene
Wohnung getilgt :wink:

das geht nicht.

Oder er könnte auf die Idee kommen, 2 Kredite je 25.000 Euro
zu machen, den eigenen zu tilgen und den anderen nicht, um
möglichst hohe Zinsen abzusetzen.

folgende vorgehensweise:

im VZ 1 wird aus den 50K restschuld 2 darlehen gemacht. das erste wird dem vermieteten anteil zugeordnet mit den 25K.

die zweite hälfte mit den weiteren 25K taucht in der steuererklärung nicht auf.

im VZ 2 wird das private darlehen getilgt.

das zweite darlehen mit den 25K für den vermieteten anteil wird dann einfach weitergeführt in den folgejahren.

und bevor jemand auf die idee kommt: hier liegt kein gestaltungsmissbrauch vor.

gruß inder

Hi Inder,

das dachte ich zuerst auch. Aber nach dem zweiten Nachdenken würde ich das bestreiten.

Hast Du eine Rechtsgrundlage auf die du deine Aussage stützt.

gruß derschwede77

Hast Du eine Rechtsgrundlage auf die du deine Aussage stützt.

hallo schwede,

ich denke du meinst ggf. gestaltungsmissbrauch.

ich sehe das ganz einfach pragmatisch:

das 50K darlehen läuft aus. jetzt gehe ich hin und nehme ja NEUE kredite auf von je 25K.

diese kann ich nach aufnahme zuordnen zu der vermieteten wohnung und zu der privat genutzten wohnung.

wenn das eine NEUE darlehen mal mit der vermieteten wohnung verhaftet ist in der veranlagung, dann wird ja in den folgejahren nicht mehr geprüft, was mit dem anderen darlehen passiert ist!

von daher läuft die chose dann seinen gang.

und vom gestaltungsmissbrauch komme ich eher weg, weil ja wirtschaftliche gründe im vordergrund stehen.

man müsste den vorgang halt etwas strecken (neuaufnahme und dann volltilgung privatdarlehen).

auf jeden fall würde ich es so versuchen.

gruß inder

OK, dass das im wirklichen Leben so funktionieren könnte, sogar sehr wahrscheinlich, diskutiere ich nicht weg.

Aber rechtlich begründet werden kann das meines Erachtens nicht, da man hier kein Zuordnungswahlrecht für die Darlehen hat.

Gruß

derschwede77

Aber rechtlich begründet werden kann das meines Erachtens
nicht, da man hier kein Zuordnungswahlrecht für die Darlehen
hat.

ja, wenn ich länger darüber nachdenke, dann scheitert es daran, dass ich auch bei teilung und neuaufnahme der darlehen keine zuordnungsmöglichkeit wahrnehmen kann. das ist zwar neues geld, aber im prinzip muss jedes der beiden neuen darlehen wieder mit je 12,5 starten für jede bude.

als praktiker tippe ich auf annähernd 100% durchlaufquote der gestaltung und als privater erklärungsersteller würde ich es einfach versuchen. im zweifelsfall wirds eben geknickt ohne weitere konsequenz.

gruß inder

Danke für Eure Beiträge!

Viele Grüße

Mela