Hallo,
unsere Tochter ist leider mit einem Herzfehler zur Welt gekommen und wir geben ihr natürlich alle Liebe, Zeit und materielle Güter, die hilfreich sind.
Meine Frage nun ist, ob von Euch der eine oder andere weiß, was bei einem Kleinkind steuerlich geltend gemacht werden kann.
Für uns relevante Beispiele wären rezeptfreie Medikamente aus der Apotheke, besondere Spielzeug, Hygieneartikel und sowas.
Vielen Dank
Hallo,
„normale“ Ausgaben für Kinder können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei Behinderungen können allerdings „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Was genau darunter fällt, weiß ich nicht.
Alles gute für Ihre Familie!
Medikamente aus der Apotheke, die der Arzt für Ihr Kind verschrieben hat sind von jeder Zuzahlung befreit.
Wenn privat zu bezahlende Medikamente oder Behandlungen notwendig werden sollten, kann man nachgewiesene Kosten bei den „außergewöhnlichen Belastungen“ seiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen, ebenso wie die Fahrten zu ärztlichen und zu terapeutischen Behandlungen. Alles, was an Krankheitskosten anfällt kann man absetzen sobald sie den Rahmen der sogen. individuellen Eigenbelastung übersteigt. Spielzeug und Hygieneartikel muss jeder für sein Kind selbst bezahlen, dafür erhält er ja schon Kindergeld.
Antwort derzeit nicht möglich
Liebe/r exomen
zunaechst mal mein Mitgefuehl fuer das Schicksal Eures Toechterchen und alles Gute und viel Kraft fuer Euch bei der Bewaeltigung aller Schwierigkeiten.
Eine davon ist ja die steuerliche Seite, die Du ansprichst. Das Thema ist sehr komplex. Als wichtigste Komponenten sind die Absetzung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind (Berufstaetigkeit beider Eltern oder alleinerziehend), Absetzbarkeit von Pflegekosten als aussergewoehnliche Belastung und natuerlich darueber auch alle Kosten fuer die aerztliche Betreuung, Medikamente, Krankenhaus- und Heimkosten usw. Alle diese Belastungen sind in den entsprechenden Rubriken im Mantelbogen der Einkommenssteuererklaerung mit Belegen anzugeben (beim elektronischen Elsterverfahren entfaellt das Beifuegen von Belegen). Eine andere Kategorie sind verschiedene Steuerfreibetraege oder Steuerminderungsauschalen bei Pflegestufen usw.
Einen guten Ueberblick bietet folgender link:
http://www.familienbuendnis-guetersloh.de/docs/abset…
Mit besten Gruessen
Bernhard
Hallo,
meines Erachtens gibt es da nur die „Außergewöhnlichen Belastungen“. Die wirken sich aus, sobald diese über dem zumutbaren Betrag liegen (die Beträge findest du auch auf Steuertipps.de). Hier gibt es einen Ratgeber zu kaufen, da viele Kosten auch belegt werden müssen.
http://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pfleg…. Ansonsten kannst du auf dieser Seite viele Informationen auch kostenlos einholen.
lg
Hallo Exomem,
Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit ist immer die Anerkennung der Behinderung durch das Versorgungsamt (Grad der Behinderung). Je nach Höhe des GdB kannst du den Behindertenpauschbetrag nutzen oder - wenn deine Kosten höher sind, die Aufwendungen durch Belege nachweisen. Hier wird allerdings eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen (je nach Höhe eurer Gesamteinkünfte). Zu den krankheitsbedingten Kosten zählen: Zuzahlungen, ärztlich verordnete Arznei-,Heil- und Hilfsmittel, attestierter Besuch im Krankenhaus, ärztlich notwendige Kur, bei Merkzeichen „B“ auch die Kosten für Begleitperson in angemessener Höhe oder Aufwendungen für einen ambulanten Pflegedienst, die die Pflegekasse nicht zahlt. Spielzeug zählt leider nicht dazu und Hygieneartikel nur, wenn es ein Rezept darüber gibt.
Ich hoffe, ich konnte euch etwas helfen. Alles Gute.
Heidi
Hallo Manuela,
vielen Dank für die Infos. Das mit den Fahrten wusste ich zum Beispiel noch gar nicht. Die Kleine hat auch an einem Fuß eine Krümmung und meine Frau fährt regelmäßig zum Orthopäden.
Das mit Spielzeug war ja nicht auf normales Fisherprice Zeugs gemünzt, sondern auf spezielles, was man kauft wenn z.B. das Beinchen im Gips ist (wie vor kurzem erst)
Gruß
Exo
Hallo Bernhard,
erstmal vielen Dank für die guten Wünsche. Den Link habe ich mir angeschaut, werde es aber noch mal komplett durchlesen, da ich meine Steuer selber mache.
Eine Kinderbetreuung suchen wir jetzt aktuell, noch haben wir aber nichts gefunden.
Gruß
Exo
Hallo Sonja
Ich habe mir den Ratgeber mal gekauft, da er wirklich sehr gut zu lesen ist und genau meine Fragen anzusprechen scheint.
Wir wissen halt auch gar nicht, was denn außergewöhnliche Belastungen sind. Wichtig scheint mir erstmal, alle Belege zu sammeln und evtl. reiche ich dann halt ein wenig mehr ein als richtig wäre. Da es ja eine Entscheidungssache des Sachbearbeiters ist, wird er mir schon rausstreichen, was nicht passt.
Gruß
Exo
Hallo Heidi,
vielen Dank für die nützlichen Hinweise. Zum Glück gilt der Herzfehler nicht als Behinderung, d.h. die Kleine hat ihn einfach nur, kann aber recht normal leben und wächst auch völlig normal. Meine Frau geht nicht arbeiten und kümmert sich Vollzeit, was wir auch so beibehalten wollen.
Dank der guten Tipps und des Lesematerials werde ich es jetzt mal für mich zusammenschreiben und wenn es am Ende dafür reicht, dass wir ihr halt noch ein wenig mehr gutes tun können, dann hat es sich schon gelohnt.
steuerlich absetzbar ist alles, was medizinisch notwendig ist. Also alles was der Arzt verschreibt.
Hallo,
schwierige Situation => ich würde es so machen: a) ruf beim FA an und frag direkt nach (die sind Auskunftspflichtig => notier dir dann anschl. den Namen des Mitarbeiters) oder b) nimm die Aufwendungen in Deiner Steuererklärung auf unter der Rubrik Sonderausgaben => je nach Sachbearbeiter beim FA kann es akzeptiert werden oder auch nicht => ist glückssache! lG
hamstrebaumi
Hallo,
Sie sollten über Ihren Hausarzt beim Versorgungsamt den Grad der Behinderung feststellen lassen… Je nach Grad der Behinderung können die Eltern einen Pauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ansonsten gilt: alle Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen, die in der EKSt. Erklärung angegeben werden können und somit sich steuermindernd auswirken.
LG Franzilein
Bei Nachweis der Behinderung kann man einen Pauschbetrag eintragen lassen. Behinderte Menschen bekommen einen Pauschbetrag von 310 bis 1.420 Euro je nach Behinderung. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug der zumutbaren Belastung) geltend zu machen z.B. für besondere Pflegeleistung, Pflegehilfe o.ä.
Hallo,
ja, Sie können versuchen diese Ausgaben als Sonderausgaben
anzusetzen.
Alternative gibt es eine Pflegepauschale für behinderte
Personen im Haushalt von 3.700,00 €. Hier benötigen Sie
eine klare schriftliche Diagnose vom Arzt, der den Pflegemehraufwand
des Kindes rechtfertigt.
Viel Glück und alles Gute für Ihr Kind!
Lambertobruno
Wie oben erwähnt, es ist ja keine Behinderung im behördlichen Sinne. Die Kleine ist ja auch kerngesund und quitschfidel. Sie muss halt täglich blutverdünnende Mittel einnehmen und 1-2 mal im Jahr zum Kardiologen, ansonsten ist da nix.
Aber dennoch schränkt dieser Herzfehler uns bei bestimmten Aktivitäten ein und er führt auch zu Sonderausgaben und Sonderaktivitäten. Ich hab jetzt aber schon ne Menge Input von Euch erhalten und einiges Erfahren, was ich halte einfach nicht wusste. Daher noch mal lieben Dank.
Exo
Hallo,
genauso ist es. Alles andere ist brotlose Kunst.
Wünsche euch alles Gute. Habe selbst mehrere „Zwerge“ und weiß wie das ist. … vg