Steuerliche absetzung des häuslichen arbeitszimmer

hallo zusammen,

habe mich 2012 als innenarchitekt selbstständig gemacht. ich arbeite von zu hause aus. mein büro (schreibtisch, bürodrehstuhl, plotter, fachliteratur usw. vorhanden) stellt den mittelpunkt meiner beruflichen tätigkeit dar und ich habe auch kein anderes zimmer zur verfügung. allerdings nutze ich das zimmer auch als schlafzimmer (bett und kleiderschrank vorhanden). nach recherche im internet ergeben sich, meiner meinung nach, 3 ansätze…

A ich kann gar nix absetzen.

B ich kann 50% absetzen, da ich den raum zur hälfte zum schlafen und zur hälfte zum arbeiten nutze (mischnutzung).

C ich kann den raum zu 100% absetzen, da der raum meinen alleinigen, beruflichen mittelpunkt bildet (habe natürlich dann und wann auch einen außentermin aber arbeiten kann ich nur von zu hause. wobei, bei 100% steuerlicher absetzbarkeit muss es wohl auch zu 100% beruflich genutzt werden, oder?).

ich würde mich sehr freuen wenn mir hier ein fachmann weiterhelfen kann. in der anfangsphase der selbstständigkeit möchte ich meine stuererklärung selbst vornehmen - nicht zuletzt um mein unternehmerisches handeln in den grundzügen zu verstehen… :smile:

vielen dank!

matthias strack

Hallo Matthias,

ein Abzug der Raumkosten als Betriebsausgabe ist in solchen Fällen gem. Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht möglich (BFH v. 23.05.2003,
Aktenzeichen: IV B 183/02 (NV).

Die beruflich genutzten Gegenstände, wie Schreibtisch, etc. können abgesetzt werden.

Gruß
Wolfgang Bröker

hallo herr bröker,

vielen dank erstmal für die schnelle antwort! das hat mich sehr gefreut. da muss ich mich jetzt wohl mit abfinden. allerdings habe ich gehört, dass
das finanzgericht köln hier anders geurteilt hat (Az. 10 K 4126/09) und dieser fall nun beim bundesfinanzamt geprüft wird. somit sollte man das
anteilig genutzte zimmer steuerlich geltend machen, gegen eine ablehnung durch das finanzamt einspruch erheben und die entscheidung des
bfh abwarten…

habe schon überlegt meine wohnung umzumöblieren. aber es wird wohl kaum durchgehen, dass ich bei einer zwei-zimmer-wohnung, küche, bad,
ein zimmer ausschliesslich als büro nutze…

verständlich ist das alles nicht und ich empfinde es natürlich als benachteiligung. mir enstehen definitiv höhere kosten (heizung, strom etc.) als wenn ich
als angestellter außer haus arbeite. das haben die kölner richter wohl genau so gesehen.

vielen dank nochmal für ihre hilfe und ein schönes wochenende wünscht

matthias strack

Sie können das ja gerne so machen, dass Sie die Betriebsausgaben entsprechend ermitteln. Sie müssen dann bei Ablehnung unter Hinweis auf das FG- Urteil Einspruch gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid einlegen und Ruhen des Verfahrens anregen, bis der BFH in der Sache neu entschieden hat. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich dazu etwas Neues ergeben wird. Aber man soll ja nie „nie“ sagen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im weiteren Verfahren.

Ebenfalls ein schöne WE und einen schönen 2. Advent wünscht Ihnen
Wolfgang Bröker