Steuerliche Absetzung von gebrauchten Artikeln

Hallo,

angenommen man kauft für seine Firma XY einen gebrauchten Artikel, z.B. ein teures Fachbuch. Kann man es steuerlich absetzen, auch wenns von einer Privatperson erworben wurde? Falls ja, sind irgendwelche Voraussetzungen erforderlich? Eine Quittung mit besonderen Angaben?
Also dass die MwSt. da nicht angegeben ist und man nicht abführen kann, ist mir auf jeden Fall klar.
Danke für eure Antworten.

Viele Grüße

Der Verkäufer sollte eine Quittung ausstellen. Auf der Quittung sollte auf jeden Fall draufstehen was verkauft wurde, der preis, datum, Name und Anschrift des Verkäufers.

Gruß

Jörg