Steuerliche abwicklung bei Lohnrückzahlung

Wenn man im Folgejahr Arbeitslohn an dem Arbeitgeber aus dem Vorjahr zurückzahlen muss, also z.B. 2011 Lohn aus dem Jahr 2010, wie läuft das mit den Steuern und Abgaben die darauf entrichtet wurden?

Wenn es sich dabei nur um bestimmte Anteile eines Monatslohnes handelt, wie kann ich die Steuern und Abgabe darauf berechnen, denn wenn man Sie nur für den rückgeforderten Betrag berechnet, fallen diese wesentlich höher aus als man vorher bekommen hat, d.h. man müsste netto mehr zurückzahlen als man damals netto bekommen hat.

Ist das so und man gibt das dann in der Stuererklärung an oder wie läuft sowas?