Wenn im Januar 2012 ein Grundstück aus einer Zwangsversteigerung erworben und gemäß Kaufvertrag im Dezember 2012 wieder verkauft wurde, die Zahlung des Kaufpreises erst im Januar 2013 erfolgte, wie ist dann die steuerliche Abwicklung, 2012 oder 2013? Sind pauschale Freibeträge anzusetzen oder nur die tatsächlich entstandenen Aufwenungen abzugsfähig?
Servus,
der Gewinn aus der Veräußerung wird dann realisiert, wenn der vom Käufer bezahlte Kaufpreis dem Verkäufer zur Verfügung steht - hier also 2013.
Pauschalen gibt es in diesem Zusammenhang keine; tatsächlich entstandene, aber aus irgendeinem Grund nicht nachweisbare Ausgaben können mit geeigneten Mitteln glaubhaft gemacht werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo MM, ganz lieben Dank. Bis bald! Hy