Hallo!
Ich war Mitglied einer Band, die sich jetzt gerade im Auflösungsprozess befindet und als GbR beim Finanzamt gemeldet ist. Im Rahmen unserer Tätigkeit hatten wir einen Vertrag mit unserem Produzenten abgeschlossen, der uns noch für weitere 4 Jahre zur Zahlung einer monatlichen Produzentengebühr verpflichtet. Nun wollen wir über die ausstehenden Zahlungen einen Aufhebungsvertrag schließen, wobei unser Produzent den vereinbarten Restbetrag (Produzentengebühren für die 4 restlichen Jahre) als Gewerbetreibender natürlich brutto verlangt.
Meine Frage nun: Kann die Band-GbR die in dem Betrag enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern? Ist das ein absetzbarer Posten?
Vielen Dank!