Steuerliche Aspekte bei einer Schenckung

Hallo Experten!

Folgende Frage:
Die Eltern möchten ihrem einzigen Kind eine Schenkung einer Immobilie machen. Nun wird ja auf diese Immobilie Schenkungssteuer fällig. Diese Immobilie wird nicht von den Eltern bewohnt, jedoch von ihrem Kind. Dieses hat nun aus seiner eigenen Tasche eine komplette Innenrenovierung vorgenommen.
Wird nun, der für die Schenkungssteuer zugrunde liegender Betrag durch diese Eigenleistung gekürzt?

z.B.:
Angenommener Verkaufswert: 350.000,-€

  • Eigenleistung für die Renovierung: 50.000,-€

zugrunde liegender Betrag für die Besteuerung*: 300.000,-€

(* mal von den Freibeträgen abgesehen)

Besten Dank für Eure Hilfe

betadex

Hallo, betadex,

ich bezweifle, dass Schenkungsteuer anfällt. Der Wert der Immobilie wird nach der ortsüblich erzielbaren Jahresmiete ermittelt. Die Jahresmiete wird mit dem Faktor 12,5 multipliziert. Dann wird noch ein Abschlag für Alterswertminderung abgezogen und es kommt noch ein Zuschlag für Wohngrundstücke (ich glaube um die 20%) hinzu.

Der Freibetrag bei Kindern beträgt 205.000,00 Euro.

mfG
HGS