Hallo Experten!
Folgende Frage:
Die Eltern möchten ihrem einzigen Kind eine Schenkung einer Immobilie machen. Nun wird ja auf diese Immobilie Schenkungssteuer fällig. Diese Immobilie wird nicht von den Eltern bewohnt, jedoch von ihrem Kind. Dieses hat nun aus seiner eigenen Tasche eine komplette Innenrenovierung vorgenommen.
Wird nun, der für die Schenkungssteuer zugrunde liegender Betrag durch diese Eigenleistung gekürzt?
z.B.:
Angenommener Verkaufswert: 350.000,-€
- Eigenleistung für die Renovierung: 50.000,-€
zugrunde liegender Betrag für die Besteuerung*: 300.000,-€
(* mal von den Freibeträgen abgesehen)
Besten Dank für Eure Hilfe
betadex