Hallo zusammen!
Folgender theoretischer Fall:stuck_out_tongue:erson x wird im laufenden Jahr ihre aktuelle Anstellung kündigen und ab Mai eine Weiterbildung bei einer IHK-Akademie zum Wirtschaftsfachwirt in Vollzeit (6 Monate) machen.
Anmerkung:vom Arbeitgeber möchte sich x unabhängig von der
Weiterbildung trennen, da gewisse Gründe gegen eine Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses sprechen. Ungeachtet dessen, wäre eine
Fortbildung in Vollzeit im Einverständiss mit dem jetzigen AG nicht
möglich. Da x aber die Zeit nicht aufbringen kann die Weiterbildung
nebenberuflich und in Teilzeit zu machen, muss x die Maßnahme in
Vollzeit absolvieren.
Da während dieser Zeit kein laufendes Einkommen erzielt wird,
wird x die Förderung über Meisterbafög sowie Wohngeld beantragen.
Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme belaufen sich insgesamt auf
3500€.
Hinzu kommen noch Fahrtkosten zum Veranstaltungsort von monatlich
300€ (öffentl. Verkehrsmittel), also 1800€ für den gesamten Zeitraum.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
- Gibt es Gründe, die einer steuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten
entgegenstehen?
Anmerkung: x hat eine reguläre, anerkannte IHK-Berufsausbildung im
kaufmännischen Bereich.
Zu einem späteren Zeitpunkt hat x einige Semester BWL studiert,
das Studium aus finanziellen Gründen jedoch nicht abschließen können.
Jetzt möchte x durch den Wirtschaftsfachwirt diesen „verschenkten“
Studienabschluss zumindest halbwegs wieder nachholen. Nächster
Schritt in diese Richtung wäre dann in den kommenden Jahren die
Weiterbildung zum Betriebswirt/IHK.
-
Was muss x beachten, damit x die anfallenden Kosten
(Maßnahmekosten+Fahrtkosten) steuerlich geltend machen kann?
Im Jahr, in dem x die Weiterbildung macht, hatte x nur von Januar
bis Ende April steuerpflichtiges Einkommen erzielt, da x sein
Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr gekündigt hat, um die
Weiterbildung machen zu können. -
Gibt es evtl. die Möglichkeit die Kosten für Weiterbildung und
Fahrten auf einen späteren Zeitpunkt zu übertragen,wo x wieder
„ganz regulär“ zu versteuerndes Einkommen in einer
Vollzeitbeschäftigung erzielt und somit die Möglichkeit hat die
Kosten steuerlich abzusetzen?
Falls ja, gibt es hier Fristen und Regularien zu beachten? Anträge,
die man beim Finanzamt stellen muss o.Ä.?
Schon jetzt vielen Dank für alle Antworten, Kommentare, Anregungen
etc.!